Ist es verboten als deutscher ein Söldner zu sein?

7 Antworten

Wenn du dich für eine andere Nation an einem bewaffneten Konflikt beteiligst, kann dir die Deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden.

Auch im Ausland unterliegst du deutschen Gesetzen. Du könntest dich nicht auf das Humanitäre Völkerrecht berufen, wenn du im Kampf jemanden tötest. Du wärst in Deutschland wegen Mord und vieler anderer Straftaten, die damit zwangsläufig einher gehen dran. Vorausgesetzt ein deutscher Staatsanwalt gelangt an die Informationen.

Die Frage ist inwieweit das durchgesetzt wird. So kämpfen z.B. Deutsche auf Seiten der Kurden im Irak gegen den IS. Ganz offen und niemand hindert sie an der Ein- oder Ausreise.

OnkelSchorsch  25.07.2017, 00:00

Es geht hier nicht um ausländische Streitkräfte, sondern um Söldner. Wenn du nicht mal diesen Unterschied kennst, solltest du hier zum Thema besser nichts schreiben.

Es ist gesetzlich verboten Deutsche Staatsbürger für Militär Verbände (ausgenommen Bundeswehr) anzuwerben aber es ist tatsächlich nicht verboten diesen beizutreten.
Wenn du aber einem Wehrverband oder ähnlichem einer anderen Nation beitrittst deren Staatsbürgerschaft du ebenfalls besitzt, kann dir deine deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden. Dies ist auch bei der franz. Fremden Legion der Fall, ich bin aber nicht sicher in wie weit dies für Söldner Unternehmen gilt.

Ansonsten bist du dem Völkerrecht und Kriegsvölkerrecht unterworfen sowie den Gesetzen des Aufenthaltslandes. Auch deutsche Gesetze können in Verbindung mit Völkerrecht für dich gelten, sowie die Gesetze und Regeln die für das Söldner Unternehmen gelten.

Wenn du hier bei GF am Ball bist, dann muesstest du doch auch mitbekommen, was hier ueber Soeldner so gedacht und geschrieben wird.

Es ist keine gute Idee Soeldner zu werden. Wenn dir das Fell juckt und du unbedingt anderen Leuten den Scheitel ziehen willst, dann denke daran, ausser in der US-Truppe, ist Den Haag fuer dich zustaendig, die dir dann eine Rechnung praesentieren koennten.

Würdest Du Dich als deutsche(r) Staatsbürger(in) jetzt z.B. bei der französischen Fremdenlegion mit Erfolg bewerben , wärest Du ab dem Tag der Einbestellung in diesem Bezug dem französischen und übergeordnet dem europäischen Recht unterstellt.

Auf deutsche Rechtsbarkeit hätte das dann erst mal keine negativen Auswirkungen in diesem Beispiel einer weltweit rechtsbar operierenden Spezialeinheit.

Solltest halt nur nicht bei "dubiosen" Söldnertruppen mit fragwürdiger Rechtsauffassung bezüglich deutscher / europäischer oder gar weltweit ( Nato / UNO ) anheuern. 

Es ist nicht verboten solang es keine illegale Organisation ist.