Ist es strafbar, wenn man jemanden anlügt?

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Ja dis kann durchaus strafbar sein.

Beispiel: Wenn ein Polizisten anlügst der ein Mörder verfolgt. Wenn der Dich fragt wo der lang is un Du sagst immer die Strasse runter - dabei hast ihn aber in Dein Haus versteckt - also denn kriegst tatsächlich nen Problem wegen strafbaren Lügen. (was in diesen Falle Verbrechensvereitelung oder Beihilfe - oder wie immer - heist).

Wenn aber zu Deine Mudder sagst ich hab nich genascht un von 5 Lebkuchendominosteine fehlen 4 - nu denn isses nur familiär un nich nach Strafgesetzbuch strafbar insofern dafür vllt. nur von Mudder direkt abgestraft wirst (weil Du die Schokisteinchen von Deine beiden Geschwister un Mutter mit wechgefuttert hast nur von Vadder nich vonwegen Feigheit). Fies un verfressen isses auch .... aber so is unsereins gelegentlich inne Weihnachtszeit un von fast alle hier gehn unse obersten Hosenknöppe momentan nich mehr zu. ;o)) ;o))

Un Dein usernamen gibt mir auch zu denken. ;o))

derregenmacher  03.01.2012, 07:42

Nö,Nö,Nö.. strafbar isses überhaupt nicht,:-) wenn zweie in einem Boot sitzen und einer haut den anderen die Taschen voll? Wer, will wen dann bestrafen? ;o))

Humpelschtilz  03.01.2012, 17:53
@derregenmacher

@regi - ....wenn der nachher gefasste Mörder inne gesamte Verhörerei noch aussagt WER ihn versteckt hat un der angelogene Polizei kuckt DEN denn direkt an - da kommst mit Dein NöNöNö aber nich so glatt ab durche Mitte!

Un wenn Mudder mit'e Töchter einkaufen war Vadder is auf Arbeit un NUR der Sohn is mit diese gewesene FÜMF Schokisteinchen zusammen - Hund hamse nich - Katze nich - Papagei nich - Aquariumwasser is auch nich braun un doch nur EIN Schoki übrig - also denn würd ich den ja schon bestrafen vonwegen Feigheit vorn Vadder.

Wobei - Notlüge is die einzige erlaubte un bei Feigheit tritt vielleicht wengstens diesen §§ in Kraft ;o)) ;o)) ;o))

im Endeffekt: JA , es könnte strafbar sein: Gerade wenn es um "sein Leben usw." geht.... es könnte als "Hochstapelei" strafbar werden, als "Vortäuschung falscher Tatsachen", und - je nach dem Fall - sogar als "Betrug" gelten....und - wie hier schon erwähnt, als falsche Zeugenaussage oder sogar Meineid- wenn es vor Gericht passiert.....

Kommt drauf an wer diese Person ist, wenn es z.b. der Arbeitgeber oder behördenmitglieder ist udn man ihn anlügt über seine lebensverhältnisse kann das schon rechtliche Folgen haben (ist z.b. ein Kündigungsgrund, oder steuerhinterziehung wegen falscher zuordnung durch die lüge)

wenn du einen Freund anlügst kann da nicht viel passieren

kommt drauf an. Im allgemein nicht.

solltest du aber mit jemandem einen mündlichen Vertrag machen, kann der unter Umständen rechtskräftig sein (also erst wenn du 18 Jahre alt bis)

Oder im Gericht z.B. ist es auch strafbar wenn manlügt

Kommt darauf an, wen Du anlügst. Vor Gericht kann es sich um (strafbaren) Meineid handeln. Ansonst ist es strafbar, wenn Du durch Lügen einen Vorteil erlangst, dann kann es sich strafrechtlich um Betrug handeln.