Ist es inzest mit der halbschwester was zu machen?
Ist es gesetzlich erlaubt?
10 Antworten
Da sich Halbgeschwister ein Elternteil teilen, sind sie leibliche Geschwister im Sinne von § 173 Abs. 2 StGB.
Nach derzeitigem Deutschen Rechtsverständnis ist Beischlaf im Sinne der Gesetze jedoch nur der vaginale Verkehr. Alles andere steht also nicht unter Strafe.
Bei Blutsverwandtschaft ist es verboten. Erst bei Familienangehörigen 2. Grades ist es "erlaubt"
Ist verboten. In der heutigen Zeit, in der man verhüten kann, allerdings unverständlich. Es sollte eigentlich genügen, wenn lediglich das gemeinsamte Zeugen von Kindern verboten wäre. Denn da besteht ja eine sehr viel höhere Gefahr, dass diese schwere Krankheiten haben.
Es kommt darauf an was genau ihr machen wollt...
Gesetzlich verboten ist der "Beischlaf", d.h. Penis in Vagina. Alle anderen Praktiken sind damit gesetzlich erlaubt aber wenn das rauskommt seid ihr ziemlich unten durch, Gesetz hin oder her.
Erlaubt oder nicht ich finde es gehört sich nicht...