Ist es illegal wenn man nackt Bilder von seiner damaligen minderjährigen Freundin auf dem Pc hat? Zählen Bilder dieser Art schon als Kinderporos?
4 Antworten
Strafbar wirst du erst, wenn du diese Bilder unerlaubt im Internet hochladest. Tust du es doch, wirst du nicht nur wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes angeklagt, sondern noch zusätzlich als Bonus wegen Kinderpornographie als Anklage angehängt.
Saftige Freiheitsstrafen bzw. hohe Bußgelder würden auf dich warten.
Die Bilder nur für deine private Zwecke zu behalten, ist zwar legal, ist aber dennoch äußerst unangemessen.
Von daher, lösche es und gut ist.
Es freut mich zu sehen, dass deine Vernunft doch die Oberhand gewinnt.
Es ist immer gut wenn man sich mit anderen Menschen austauschen kann.
Keine Ahnung was daran vernünftig sein soll, Erinnerungen an die auszutilgen, in die man mal veliebt, mit denen man mal zusammen war.
Das wollte auch noch keine Ex von mir. Trotz Nachfrage. Und nicht nur simple Nacktbilder ...
Ist doch egal lösch sie einfach.
Kommt drauf an wie alt die war
Ich meine, es ist ja auch stückweise Erinnerungen. Vor allem, wenn man nach dem ersten Mal ein paar Fotos zusammen geschossen hat.
Ich denke aber trotzdem, dass es als Kinderpornographie durchgehen könnte.
Wie alt war sie denn?
Edit: Wenn sie deine Ex ist solltest du es sowieso löschen
15 Jahre war sie damals, hab sie eher als Erinnerung, war eine aufregende Phase.
15 ist schon sehr jung. Wenn du erwischt wirst, wirst du dafür belangt und eine Erinnerung ist keine gute Ausrede
Dann ist klar was mit den Bilder passieren ab in die Tonne. Schade aber auch :-D
Das ist nicht korrekt ! Mit 15 Jahren gehören diese Bilder zur Jugendpornografie und nicht zur Kinderpornografie . Wenn die Freundin ihrem (Ex)freund solche Bilder schickt oder geschickt hat und sich diese noch auf dem Handy / PC des Freundes befinden , dann wird das in diesem Alter nicht strafrechtlich von der Polizei vergolgt , da das Mädchen diese Bilder ihrem Freund freiwillig geschickt hat . Wenn auf den Bildern der Geschlechtsverkehr mit deutlich älteren Personen zu sehen ist und das Mädchen gezwungen wurde diese Bilder zu machen und zu verschicken , dann würde sich die Polizei dafür interessieren .
Wenn die Polizei jedes Nacktbild bestrafen würde , das eine minderjährige Freundin ihrem Freund schickt , dann hätten sie nichts anderes zu tun .
Wenn man jedoch mit seiner Exfreundin abschließen will , was man nach dem Beziehungsaus irgendwann sollte , dann gehört das Löschen dieser Bilder meiner Meinung nach dazu .
Strafrechtliche Konsequenzen musst der Fragesteller jedoch nicht erwarten , wenn die Polizei diese Bilder sehen würde und er die Quelle dieser Bilder beweisen kann .
Bilder sind schon gelöscht aber gut zu wissen.
15 ist schon sehr jung.
Nein.
Wenn du erwischt wirst, wirst du dafür belangt
Nein.
und eine Erinnerung ist keine gute Ausrede
- "Ausreden" ändern nichts an einer Strafbarkeit.
- Wozu überhaupt? Die zu besitzen ist vollkommen legal.
Sind die Opfer zwischen 14 und unter 18 Jahren, so spricht man bei diesen fotorealistischen Darstellungen von Jugendpornografie, strafbar nach § 184c StGB
Quelle: die offizielle Seite der fucking BKA.
Also laber mich doch nicht voll
Vielleicht solltest Du Schlauberger das Gesetz auch mal lesen?! Also vollständig!
Tipp: Dass es erlaubt ist steht in Abs. 4.
Die Ex Freundin will sicherlich nicht, dass man solche Bilder hat.
Das kann sie ihm auch gerne mitteilen. Bis dahin ist der Besitz jedenfalls legal.
MEINE Ex-Freundinnen haben damit jedenfalls KEINE Probleme. Und da reden wir nicht nur von simplen "Nacktbildern" ...
"Hey, weisst du noch als du mir vor 5 Jahren Nacktbilder geschickt hast? Jaa, ich habe erfahren, dass ich dafür deine Einwilligung brauch und ich mag halt deine Bilder sehr, also wollte ich dich Fragen, ob ich deine Nacktbilder behalten darf?"
ich habe erfahren, dass ich dafür deine Einwilligung brauch
Die braucht er nicht erst, die hat er bereits.
also wollte ich dich Fragen, ob ich deine Nacktbilder behalten darf?
Ich pflege das anders zu formulieren, aber ja, nachfragen kann man auch.
Ist höflich, aber rechtlich gesehen nicht notwendig.
Die Erlaubnis gilt bis zum Widerruf.
Werde ich machen, danke für deine Antwort.