Ist eine total veraltete Sprechanlage im Dachgeschoss, die brummt und kaum Laute durchlässt hinzunehmen?
Ich wohne im DG, und die total veraltete Sprechanlage, schwarz, mit uraltem Hörer, von Siedle, vermutlich mindestens 40 Jahre alt, hat gar nicht funktioniert. Dann hiess es, es würde eine neue Sprechanlage eingebaut. Aber es wurde nur irgendetwas an dieser uralten hässlichen Anlage repariert, und behauptet, sie ginge wieder. Das war letzten Sommer.
Diejenigen, die hier nach oben zu mir von unten sprechen wollten, waren kaum oder gar nicht zu verstehen, die Worte waren von sehr starken Brummgeräuschen begleitet.
Selbst ein Anwalt war im Dezember hier und hat sich davon überzeugt. Ich habe deswegen die Miete gemindert.
Nun hat heute der Nachbar der Vermieterin mit deren kleinen Sohn diese Anlage "getestet", der kleine Sohn ging hinunter und hat mit seiner hellen Kinderstimme seinen Namen regelrecht dort hineingeschrieen, das war dann zu hören.
Ist es hinzunehmen, dass Besucher, oder Postbote, durch diese Anlage ihre vielleicht etwas tiefere Stimme hochstellen und das, was sie sagen wollen, hineinschreien? Und dass es permanent dabei brummt? Bei längeren Sätzen habe ich da ohnehin meine Zweifel.
Danke für Antworten an
Theresa.
11 Antworten
Wieder was Neues? Die Anlage hing da doch schon, als du eingezogen bist. Wenn sie dir nicht gefällt, ist das dein Problem. Wurde dir mietvertraglich überhaupt eine Gegensprechanlage zugesichert? Verstehen sollte man dann schon etwas und ich vermag nicht zu beurteilen, wie schlecht man denjenigen versteht. Hat sie denn überhaupt richtig funktioniert, als du eingezogen bist? Ich frage mich, ob die Anlage tatsächlich so funktionsunfähig ist, wie du sagst, oder ob das nicht mal wieder etwas ist um über deine Vermieterin zu meckern. Schließlich hast du ja schon darüber genörgelt, dass du dein E-Bike nicht im Hausflur abstellen darfst und dass deine Vermieterin deinem Besuch bzw. deinen Lieferanten verbietet über ihren Privatweg zu latschen.
Ich persönlich halte das jedenfalls mal wieder für einen Versuch deiner Vermieterin an den Karren zu pinkeln.
Wie hier schon mehrere schrieben, steht dir nur das zu, was dir mietvertraglich zugesichert wurde und zwar in dem Zustand wie du ihn bei Übergabe der Wohnung akzeptiert hast.
Dass Gegensprechanlagen eine schlechte Sprachqualität haben und ganze Sätze oft nicht zu verstehen sind, ist nicht ungewöhnlich. So nutzt man solch eine Anlage eigentlich auch nicht. Für gewöhnlich weiß man ja, wer vorbeikommt und klingeln wird und wenn man dann fragt "wer ist da?" kann man durchaus meistens verstehen, ob unten "Peter" oder "Claudia" geantwortet wird - und wenn man Peter erwartet, macht man auf, bei Claudia dann eben nicht ;)
Auch unerwartete Paketdienste (wobei man da ja eigentlich auch weiß, dass mein ein Paket bekommt) erkennt man auch, wenn sie "DHL" oder "Hermes" und wie sie alle heißen in die Anlage rufen.
Mag bei dir anders sein, aber bei mir kündigt sich selbst spontaner Besuch vorher an. Da bekomm ich dann eine Nachricht per Handy "bist du zu Hause? Ich komm mal eben rum" und meistens sogar vom Parkplatz auf dem Weg zur Tür "bin jetzt da" und wenn dann geklingelt wird muss ich nur noch den Türöffner drücken, weil ich ja weiß, wer unten steht.
Ob die Anlage "total veraltet" ist, sei einmal dahin gestellt. Du hast die Wohnung gemietet, ob wohl so ein altes Ding an der Wand hing. Das musst Du schon hin nehmen.
Jedoch muss die Sprechanlage auch funktionieren. Wenn man zwar keine Super-Sprachqualität erwarten darf, so ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass sie so brummt, dass man kaum was versteht. (Kenne selbst so eine Anlage...) Wenn man bei der Besichtigung und bei der Übernahme sieht, dass es eine Sprechanlage gibt, was bei einer DG-Wohnung nicht unwesentlich ist, darf man auch davon ausgehen, dass sie funktioniert.
Die Miete ist schon gemindert. Nun musst Du eine Frist zur Behebung des Mangels setzen. Wird sie bis dahin nicht repariert, kannst Du selbst einen Elektriker beauftragen und die Kosten von der nächsten Miete einbehalten. Das solltest Du schon bei der Fristsetzung mit ankündigen.
Wenn die Anlage nicht brauchbar funktioniert, kannst du sie eben nicht nutzen.
Ist diese Anlage Bestandteil des Mietvertrages? Was sagt dein Anwalt zur Mietminderung, und wie hoch hast du die angesetzt? Dazu hast du leider nichts geschrieben.
Dass dir der Hörer nicht gefällt ist ganz allein dein Problem, also völlig irrelevant.
Gemietet wie gesehen. Sei Froh, das Du so ein Gerät hast, Sonnst musst Du immer die Treppe runter!. Zudem ist er Vermieter im Altbau fast zu keiner Renovierung verpflichtet. Das ist Regional unterschiedlich geregelt. In NRW muss ab 3 Etagen ein automatischer Türöffner sein Ohne Gegensprechanlage. Stand 2012.