Ist eine Schriftvergleichung ein Beweis oder nur ein Indiz?

2 Antworten

Das was du behauptetest steht nicht in 441 ZPO.

Und ja, die Aussage eines Gutachter, der aussagt, es handelt sich um die Schrift dieser Person ist ein Beweismittel.

Ein Sachverständigengutachten (über die Gleichheit der Schrift) ist ein zulässiges Beweismittel

im Übrigen gilt im Strafrecht die StPO