Ist eine Außentreppe aus Stahl Genehmigungspflichtig
Wir haben uns ein alten Bauernhof gekauft und bauen dort nun etwas um. Nun habe ich vor eine Zusätzliche Stahlaußentreppe für das Obergeschoss anzubauen. Ich habe diese Variante schon oft in der Gegend ( Brandenburg ) gesehen. Zum Teil sorgar mit einen großen Podest ( ca 6 m²). In der Bauordnung Brandenburg kann ich nichts finden was da irgendwie passt. Das Haus steht nicht unter Denkmalschutz. Mir hat jemand erzählt das sogar Balkone bis 12 m² ohne Baugenehmigung gebaut werden können wenn auf Stützen gestellt. Auch dazu konnte ich nichts finden. kennt sich da jemand etwas aus und hat ein bischen infos dazu ob ich eine Genehmigung dafür brauche. Bei solchen Sachen sind oft Statiker, Vermesser und Prüfstatiker teurer als des eigendliche Bauvorhaben.
2 Antworten
Dies ist eine Veränderung der äußeren Gestaltung, statisch relevant, planungsrechtlich relevant und evtl. innerhalb der Abstandsfläche. Deshalb Bauantrag vorlegen.
In der Landesbauordnung müssen die baugenehmigungsfreien Vorhaben ausdrücklich benannt sein; wenn nicht, sind sie baugenehmigungspflichtig.
Und:
Auch baugenehmigungsfreie Vorhaben müssen alle Bauvorschriften einhalten!
Ja, ist genehmigungspflichtig.
Und was die Kosten betrifft: solch große Treppen können auch schon mal ein Fundament benötigen.
Aber viele Treppen bringen ihre Statik beim Kauf mit, so dass man sich den Statiker bzw. Architekten sparen kann.