Braucht man für einen 10.000 l Erdtank (Öl) eine Baugenehmigung in Brandenburg?

4 Antworten

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Für Erdlager ist eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Aber wasserschutzrechtliche Vorschriften sind zu beachten; d.h. im Wasserschutzgebieten II und I  ist die Lagerung von Heizöl z.B. unzulässig. Zuständig ist die untere Wasserbehörde

Baurechtliche Vorschriften sind erst zu beachten, wenn die Heizöllagerung im Gebäude erfolgen soll. Das hat mit Genehmigungspflicht nichts zu tun; Vorschriften müssen auch dann eingehalten werden, wenn das Vorhaben baugenehmigungsfrei ist.

Ist mir nicht klar weshalb Du diese Frage nicht bei der für Dich zuständigen Baurechtsbehörde fragst. Denn was nützt Dir eine Auskunft hier, wenn dann die Baurechtsbehörde kommt und Dir dann etwas anderes sagt? Darüber hinaus ist bei einem Erdtank zu berücksichtigen, dass die Gefahr einer (kann sehr teuer werden) Erdverunreinigung bei einem Tankleck kritischer als bei einem Kellertank (Leck wird schneller entdeckt) ist. Ebenso solltest Du bei Deiner Versicherung nachfragen, ob die Prämien einer Erdölversicherung bei einem Kellertank günstiger als bei einem Erdtank sind. Bei einem Erdtank brauchst Du eine solche Versicherung auf jeden Fall, da Du bei einem Leck eines Erdtanks sonst ruiniert werden kannst.

Vielen Dank für den Hinweis mit der Versicherung. Zum Glück beträgt der Unterschied wohl nur ca. 30 EUR/Jahr zwischen Erdtanks und oberirdischen.

Frag doch einfach beim zuständigen Bauamt nach. Erdtank ist mit Sicherheit teurer als Tank im Keller.,

man braucht eigentlich für so gut wie alles in deutschland eine genehmigung ^^

Das ist keine Antwort, sondern ein dummer Spruch. Wozu ein Punkt??