Ist ein Türschaden Mieter- oder Vermietersache?

11 Antworten

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Es gilt doch wohl klar das Vertursacherprinzip.

Die meisten dieser Schäden befinden sich an der Außenseite des tiefen Rahmens, also im Prinzip schon außerhalb der Wohnung bzw. sie sind vom Treppenhaus aus sichtbar.

Es ist trotzdem fremdes Eigentum was beschädigt wurde.

Hier stellen sich genau genommen zwei Fragen: 1. Ist die Instandsetzung eines Türrahmens nicht grundsätzlich Vermietersache, insbesondere an der Außenseite?

In diesem Fall gilt das nicht.

Für den Fall, dass doch der Mieter haftet: sind 100 € nicht viel zu viel für einige Kratzer die bereits ausgebessert wurden (keine Unebenheiten mehr!)? Vielen Dank!

Ich denke es liegt im Rahmen:

  • An- und Abfahrtskosten

  • Material

  • Stundenlohn

Und dann noch Vater Staat mit der Mehrwertsteuer.

MfG

Johnny

Was steht denn im Mietvertrag? Meist ist doch eine Klausel über die Höhe der Bagatellschäden, die vom Mieter zu übernehmen sind, z.B. bis 100 oder 200 Euro. Ansonsten wäre der Vermieter für Schäden an der Mietsache zuständig, aber.................

handelt es sich um einen Schaden, den ihr verursacht habt, z.B. durch Gewalteinwirkung an der Tür oder nicht sachgemäßem Umgang, seid ihr natürlich für den Schaden zuständig. Bliebe noch die Möglichkeit, Haftpflicht- oder Hausratversicherung in Anspruch zu nehmen. Meist werden kleinere Beträge anstandslos bezahlt. Ich würde dem Vermieter 100 Euro geben, darin sind ja nicht nur Materialien, sondern auch Arbeitskraft und -zeit enthalten, somit nicht zuviel. Quittung geben lassen und versuchen, den Betrag bei der Versicherung geltend zu machen.

albatros  13.12.2012, 11:24

Das fällt nicht unter Kleinreparaturen!

Herzlichen Dank schonmal für die schnellen Antworten. Ja, eine Haftpflicht-Versicherung ist vorhanden, das wäre in der Tat eine Möglichkeit (hatte gehofft, dass es ohne großen "Rechtsstreit" geht). Vielleicht nochmal zur Erklärung: die Tür als solche ist völlig unbeschädigt. Es geht hierbei lediglich um Schäden am Rahmen, ich lade ein Foto hoch..

Ansicht1 - (Vermieter, Schaden, Tür) Ansicht2 - (Vermieter, Schaden, Tür)

Grundsätzlich haftet der Verursacher für einen Schaden der Wohnung, also Du! Da wohl ein Schreiner den Türrahmen reparieren muß bist Du mit 100,00 Euro noch gut bedient. Du könntest den Schaden auch über Deine Haftpflichtversicherung(die Du ja wohl als verantwortungsvoller Mitbürger hast) begleichen lassen.

heey... also ich glaube da du oder ihr den Schaden gemacht habt, müsst ihr ihn auch ersetzen. Ist im Endeffekt egal wo der sich befindet, wer den Schaden gemacht hat, muss auch dafür aufkommen. 100€ allerdings scheinen mir auch etwas viel zu sein, abgesehen davon, dass ich so eine ähnliche Situation auch mal in meinem Freundeskreis hatte, wo es allerdings um 400€ ging... Was ich damit sagen will ist das Türen teuer sein können, vor allem Holz^^

LG

terrorlisa  13.12.2012, 10:10

Stimmt aber, falls du eine Haftpflicht hast, kommt die dafür auf =)