Rechnung zugestellt durch Hausmeister?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wann wurde angeblich die Abrechnung zugestellt? Wann kam die Mahnung? Vom Gericht ganz gewiss nicht! Höchstens von einem RA.

Könnte sein, dass der V. mit gezinkten Karten spielt und der HM mit von der Partie ist und hier lediglich eine Schutzbehauptung vorliegt. Frag mal im Haus, wann die Anderen ihre Abrechnung erhalten haben.

Bisher habe nur ich das Problem. Es ist ein Mahnbescheid vom Gericht, kein Rechtsanwalt.

@Sabirio

Na ja, Mahnung und Mahnbescheid ist ja eine andere Klasse. Du musst halt den MB binnen der gesetzten Frist beantworten in dem Sinn, dass du bisher die Abrechnung nicht erhalten hast und eine Nachzahlung erst danach fällig ist, insofern fristgerecht zugestellt.

@ Sabrio

Dann hast du doch mit deinem Vermieter gesprochen und der hätte dir nochmal eine Kopie (gegen ein paar Cent) übergeben können.

Bei uns wird die Abrechnung auch manchmal nur in den Briefkasten geworfen und du hast schon eine Zahlungserinnerung bekommen?

Kann mir nicht vorstellen, dass ein Vermieter gleich - ohne vorherige nochmalige Aufforderung die Abrechnung zu begleichen - gleich das Gericht bemüht.

Dann hätte ich mich - wie oben geschrieben - sofort an den Vermieter gewandt.

Eigentlich ist das gar nicht so tragisch, für was hat der Vermieter denn dann einen Hausverwalter, wenn der schriftliche Dinge für den Vermieter nicht erledigen darf?

Hast du den Hausverwalter gefragt? Wir haben auch eine Hausverwaltung und die erledigt diese Dinge im Sinne des Vermieters.

@ Sabirio

sorry, habe mich verschrieben:

für was hat der Vermieter denn dann einen Hausverwalter,

Sollte heissen, Hausmeister

Die Hausverwaltung sagt, dass der Hausmeister das unterschrieben hat, dass er das eingeworfen hat, und das sei der Beweis/Nachweis.
Außerdem hätten sie aus Nettigkeit am 08.12. eine Mahnung rausgesendet, (habe ich ebenfalls nicht erhalten), was aber nicht ihre Pflicht sei, da in der Betriebskosten Abrechnung bereits ein Zahlungsziel vermerkt war.
Da ich "nur" das gerichtliche Einschreiben bekommen habe, sagt man, dass es ja komisch sei, dass ich die anderen nicht bekommen hätte.
Habe leider keinen Rechtsschutz. Aber es wurmt mich extrem, wegen unnötigen Mahngebühren.

@Sabirio

@ Sabirio

Hast du anderen Mieter gefragt, ob sie die Abrechnung bekommen haben? Wenn du der einzige wärst, der sie nicht bekommen hat, sieht das schon komisch aus.

Was sollte denn der Hausmeister für ein Interesse haben, dann ausgerechnet deine Abrechnung nicht in den Kasten zu werfen?

Vielleicht solltest du dir doch überlegen ca. 60,-- Euro im Jahr für einen Jahresbeitrag beim Mieterbund auszugeben. Als Mieter ist das erschwinglich und den kann man immer gebrauchen.

@Sabirio

Sabirio:  Gerichtliche Einschreiben gibt es nicht. Das nennt sich Brief per Postzustellungsurkunde. ( die mit dem gelben Briefkuvert )

Mit dem gerichtlichen Schreiben meinst du einen gerichtlichen Mahnbescheid?Der in einem gelben Briefkuvert versandt wurde? Nennt sich Brief per Postzustellungsurkunde.

Tatsächlich reicht es für Firmen als auch für Privatleute aus, nur eine Rechnung auszustellen. Wenn die dortige Frist nicht eingehalten wird, kann der Gläubiger sofort eine Inkasso Firma, einen Rechtsanwalt beauftragen oder einen Mahnbescheid beantragen.

Zunächst hast du mindestens einen Monat Zeit die Forderung aus einer Nebenkosten Rechnung zu prüfen. Dann muss sie auch ohne Verjährung zugegangen sein.

Wenn in der Abrechnung der Zeitraum bis zum 31.12.2013 abgerechnet wurde, so muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2014 vorgelegen haben. Andernfalls ist eine Verjährung eingetreten.

Du solltest gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Das geht schnell. Und kostet dich nur einen Briefumschlag und Porto. Der Widerspruch erlangt nur Gültigkeit, wenn du ihn innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Mahnbescheids bei Gericht einreichst. ( per Post oder durch Einwurf in den Gerichtsbriefkasten )

Ist diese Frist verstrichen, so ist dies nicht tragisch. Dann musst du gegen einen Vollstreckungsbescheid ( wenn er dir zugestellt wird ) innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen. Tust du das nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und man kann 30 Jahre gegen dich vollstrecken.

Tatsächlich reicht es für Firmen als auch für Privatleute aus, nur eine Rechnung auszustellen

Nein, reicht es nicht. Wieso kommt immer wieder diese falsche Behauptung, dass sich Unternehmen jede Mahnung sparen können? Erst, wenn der Schuldner korrekt in Verzug gesetzt ist, wofür die Mahnung Voraussetzung ist, erst dann können Folgemaßnahmen eingeleitet werden bzw. erst dann muss der Schuldner die Folgemaßnahmen ggf. bezahlen.

Es rechtlichen gibt einen Unterschied zwischen Miete und Nebenkosten-Nachzahlung.

Wenn in der Abrechnung der Zeitraum bis zum 31.12.2013 abgerechnet wurde, so muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2014 vorgelegen haben. Andernfalls ist eine Verjährung eingetreten.

Das ist durchaus ein wertvoller Hinweis, dass es hier für die Vorlage der Nebenskostenabrechnung eine besondere Verjährungsfrist gibt. Wäre das andere nicht, hättest den Daumen hoch bekommen statt den Daumen runter.

Der Mieter ist verantwortlich das du die Abrechnung bekommst und nicht der Hausmeister

Der Mieter?

Räumen wir mal auf mit den diversen Falschantworten hier.

1. Der Vermieter hat also eine schriftliche Aussage des Hausmeisters, dass er korrekt zugestellt habe. Damit steht seine Aussage gegen deine. wem der Richter glaubt, ist dann schwierig vorher zu sehen. Er kann jedem von euch glauben. Das kommt natürlich auch drauf an, wie abhängig der Hausmeister vom Vermieter ist (lügt er oder nicht) und wie zuverlässig er insgesamt ist. Wäre gut, wenn nicht nur du das Problem hast, sondern mehrere.

2. Ansonsten gilt, auch wenn immer wieder gerne das Gegenteil behauptet wird: Die Nebenkostenabrechnung kann nicht automatisch den Verzug auslösen. Ohne Mahnung wird das also normalerweise gar nichts. Siehe §286 BGB. Die Gerichtskosten usw. gehören zu den Verzugsschäden, die nur dann erstattet werden können, wenn Verzug vorlag.

3. Auf jeden Fall wäre angebracht, die Nebenkosten nun zu bezahlen. Schlagworte für die Überweisung "Nur Hauptforderung" und "Ohne Anerkennen einer Rechtspflicht". Einfach, um denen vollständig den Wind aus den Segeln zu nehmen. Denn Obacht: Der Mahnbescheid steht in der Wirkung der Mahnung gleich. Also spätestens jetzt bist du im Verzug. Direkt zahlen und dem Mahnbescheid komplett widersprechen.

4. Da der Zugang der Mahnung nicht nachgewiesen werden kann, bleiben Vermieter/ Hausverwaltung auf den Gebühren für Mahnbescheide sitzen.

5. Damit du die Korrektheit der Abrechnung prüfen kannst, fordere nochmals eine Kopie an. Weigert sich die Hausverwaltung, dir eine Kopie auszuhändigen, ist das zwar kein Schuldeingeständnis, aber es stößt (im Fall der Fälle) jedem Richter auf, wenn so etwas verweigert wird.

Und die Vorschläge, sich dann doch mal den Mieterschutzbund anzuschließen, kann ich ebenfalls nur empfehlen. Da kann man sich auch mit der Prüfung der Nebenkostenabrechnung hin wenden.

§ 286, (1), Nr. 1 BGB ?

@ParagrafenGold

Diese Ausnahme greift nur, wenn VETRAGLICH eine nach dem Kalender bestimmte Zeit für die Zahlung vereinbart wurde. Der Bundesgerichtshof hat schon mehrmals klar gestellt: Rechnungen gehören nicht zum Vertrag. Wenn in der Rechnung ein "Bitte zahlen sie in 14 Tagen" steht, ist das eine Wunschvorstellung des Gläubigers, die KEINEN Verzug auslöst.

Diese irrige Ansicht, dass niemand eine Mahnung schreiben muss, weil Geldschulden immer sofort fällig wären, ist einer der größten Rechtsirrtümer, die immer wieder lustig von irgendwelchen Leuten verbreitet wird. Das ist einfach eine absurde Falschinfo.

Ich habs in anderen Antworten geschrieben: Die Miete selbst, die wird laut Mietvertrag (üblicherweise) zum 3. des Monats fällig. Das ist ein wunderbares Beispiel für die Anwendung des §286 Absatz 2 Ziffer 1.