falsche Adresse, jedoch konnte Mahnbescheid zugestellt werden
Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich habe den Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Der Mahnbescheid wurde auch unter der mir bekannten Adresse von Amts wegen zugestellt. Jedoch rief mich daraufhin die Mutter des Schuldners an und teilte mit, dass der Sohn nicht mehr hier wohnen würde und gab mir die neue Adresse. Die Adresse wurde überprüft und auch von der Postanschriftenprüfung bestätigt.
Meine Frage ist nunmehr, ob der Mahnbescheid dennoch als zugestellt gilt und ob nunmehr direkt der Erlass des Vollstreckungsbescheides unter der neuen Adresse beantragt werden kann oder soll eine Ersatzzustellung an die neue Anschrift erfolgen.
Um Antworten wird gebeten, vielleicht sogar mit entsprechenden Kommentarstellen. Habe bis jetzt in den mir vorliegenden Kommentierungen nichts gefunden.
2 Antworten
Im Moment gilt der Mahnbescheid als zugestellt und der Vollstreckungsbescheid kann an der korrekten Adresse auch zugestellt werden. Wenn sich später herausstellen sollte, dass die Zustellung doch fehlerhaft war, hat dies auch nur eine Auswirkung auf die Widerspruchsfrist, bzw. Einspruchsfrist. Hier kann der Antragsgegner dann gegebenenfalls die sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlangen, d.h. er/sie wird so gestellt, als ob die Frist nicht versäumt wurde, wenn z.B. vorgetragen wird, dass wegen der fehlerhaften Zustellung nicht rechtzeitig reagiert werden konnte. Im Moment also einfach mit der richtigen Adresse weitermachen. Weitere Info zum Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid auch unter www.mahnbescheid.com
Vielen Dank, ich dachte es mir fast und werde so weiter verfahren.
Nicht ich glaube, sonder es ist so: Der Mahnbescheid ist zugestellt. Wenn der Schuldner nicht mehr dort wohnt, hätte die Mutter den MB nicht annehmen dürfen. Er gilt nun als zugestellt. Beantrage den VB nun mit der neuen Adresse und die Sache ist gut.