Ist ein kaputtes Fahrrad in der Straßenbahn ein Gepäckstück?

2 Antworten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beförderung sollten das eigentlich regeln können. Der Kontrolleur hat sich natürlich gefreut, Dein Fahrrad ohne Tiket zu finden. Dennoch ist ein Fahrrad erst ein Fahrrad, wenn es auch seinem Zwecke, dem Radfahren, zugeführt werden kann, was bei einem nicht fahrbereiten Fahrrad ausgeschlossen werden kann. Es ist dann ein Gepäckstück. Ich habe dafür früher immer das Vorderrad ausgebaut, damit das schneller klar ist, das man nicht fahren kann. Für Zugreisen ohne Radbeförderung habe ich sogar eine große Tasche gehabt, wo das Bike drin war ;)

Es wäre nicht schlecht einfach zum Kundencenter des Verkehrsbetriebes zu gehen, wo Du die 40 Euro bezahlen sollst, um die Sache noch mal in Ruhe vorzubringen. Den Rechtsweg zu beschreiten, kostet nur Ärger und noch mehr Geld - leider!

Du müsst höchswahrscheinlich die 40 € zahlen.

Denn ein Fahrrad bleibt ein Fahrrad,ist denen doch egal ob du damit fährst oder nicht. Da hat er wohl oder übel recht. Und mit der 80 € hat er auch recht, wenn du keine Fahrkarte hättest müsstest du 80 € Zahlen.

das ergibt sich so: 40 € keine Fahrkarte + 40 € keine Fahrkarte fürs Fahrrad= 80 €

Ich würde mir nicht die Zeit und vorallem Stress aufwenden und noch eine Rechnung erstellen lassen wegen dem Fahrrad und Einspruch erheben. Das wird bestimmt nichts.