Ist ein Heranziehungsbescheid ein Titel?

2 Antworten

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Ein Heranziehungsbescheid ist kein Titel, aber WIE ein Titel. Es braucht keinen Vollstreckungsbescheid mehr, um einen Gerichtsvollzieher los zu schicken, da es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt. Auf diese Bescheide findet das Verwaltungsverfahrensgesetz Anwendung. Die Verjährungsfrist beträgt - wie bei einem Titel - 30 Jahre. http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/53.html

Hallo. Lest euch das mal durch,weil konkret kann zu deiner Frage nichts gesagt werden.http://openjur.de/u/104089.html Gruß Ralf

Nauticus 
Fragesteller
 13.10.2012, 18:36

Vielen Dank, ich glaube das trifft das Thema, aber natürlich liegt der Einzelfall anders...

Sowie ich das verstanden habe will die Gemeinde bei mir eine Anliegenleistung von 2001 mit dem bescheid erwirken, mein "Auftraggeber" will egtl. hauptsächlich wissen, ob der Heranziehungsbescheid verjährt ist - was bei einem Titel mit 30 Jahren Gültigkeit ja nicht der Fall wäre?

user1481  13.10.2012, 18:41
@Nauticus

Das ist richtig.Ein Titel verjährt nach 30 Jahren.Der Einzelfall müßte durch einen Anwalt geprüft werden um auf der sicheren Seite zu sein. Gruß Ralf

NegierigEr  13.10.2012, 19:08
@user1481

Ein Titel verjährt nach 30 Jahren

Eine sehr mutige These

user1481  13.10.2012, 20:14
@NegierigEr

Das ist keine These sondern Realität. Gruß Ralf

NegierigEr  13.10.2012, 22:32
@user1481

Was haben zivilrechtliche Verjährungsfristen mit öffentlich-rechtlichen Verealtungsakten zu tun?

user1481  14.10.2012, 10:11
@NegierigEr

Hat hier irgendjemand was von Zivilrechtlich geschrieben? Gruß Ralf