ist ein handgeschgriebener vertrag ohne notar rechtens und bindent

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich kann ein Wohnungsrecht auch ohne Notar in einem rein privatrechtlichen Vertrag festgelegt werden. Dieser Vertrag gilt dann auch nach einer Scheidung weiter, wenn nichts anderes vereinbart wurde (im Streitfall gilt er natürlich auch).

Allerdings ist ein solcher privatrechtlicher Vertrag dennoch unsicher. Sollte Dein Mann seine Haushälfte verkaufen (beispielsweise über eine Teilungsversteigerung) oder sollte das Haus irgendwann zwangsversteigert werden, ist der Vertrag nichts mehr wert, weil der neue Eigentümer nicht daran gebunden ist.

Wirklich sicher ist nur ein Wohnungsrecht, das im Grundbuch eingetragen wird, und das geht nur über einen Notar.

Hallo! Auch ein handgeschrieberner Vertrag ist ein gueltiger Vertrag, es sei den der Inhalt ist rechtswidrig oder nichtend, dann macht es den ganzen Vertrag nichtend, es sei denn es wird im Vertrag ausgeschlossen, dass wenn eine Klausel nichtend ist, nicht gleich der ganze Vertrag nichtend wird. Wenn du sicher gehen willst ob der Inhalt OK ist und du keinen Anwalt nehmen willst, dann stelle diesen in Jura.de oder andere rechtsforen ein, dort sind angehende Juristen die viel Ahnung haben und dir weiterhelfen koennen.

Da du Angst hast, das er dich reinlegen will, solltest du einen Anwalt nehmen.

Gerade wenn es um wichtige Dinge wie Immobilien und Forderungen nach einer Scheidung geht, würde ich immer einen Anwalt oder Notar einschalten! So teuer ist das überhaupt nicht und Du kannst sicher sein, dass Du nicht über den Tisch gezogen wirst. Wie fit bist Du denn juristisch, um die eventuelle Tragweite jeder einzelnen Formulierung eines solchen Vertrages zu überblicken? Weißt Du genau, wer eventuell Deinen Mann juristisch berät und wie fair diese Person ist? Wenn Du erstmal unterschrieben hast, ist es zu spät zum Jammern...

VirtualSelf  27.11.2009, 06:40

DH!

Wenn Dein Mann den Notar nicht einbeziehen möchte, würde mir das zu denken geben. Die Notarkosten werden nach Wert des Geschäftes berechnet und das ist nicht so teuer. Was will er damit bezwecken? Saarland60s Antwort trifft es auf den Punkt.

...ich übernehme die kosten der abtragung... Um eine anwaltliche Beratung kommst Du nicht herum, sonst trägst du noch mehr Kosten ab als Dir lieb ist. Ich würde an Deiner Stelle nach anderen Lösungsmöglichkeiten suchen, ( was ihr schon sicher gemacht habt) und danach fragen, warum die nicht umzusetzen sind. Weil Dein Mann vielleicht dann den Kürzeren ziehen würde.

http://www.grundbuch.de/notarkosten.htmlv siehe Verträge ,20/10 Gebühr