Ist ein freiwilliges unbezahltes Praktikum eine Erwerbstätigkeit?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was heißt konkret "freiwillig"? Und um was für eine Art Praktikum habndelt es sich konkret?

Freiwillige Praktika sind zwingend zu bezahlen, wenn sie nicht zu den Ausnahmen gehören, wie sie im Mindestlohngesetz MiLoG § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" Abs. 1 Satz 2 f aufgeführt werden:

Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie
1.ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten,
2.ein Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten,
3.ein Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat, oder
4.an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach §§ 68 bis 70 des Berufsbildungsgesetzes teilnehmen.
Praktikantin oder Praktikant ist unabhängig von der Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, wer sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für eine begrenzte Dauer zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit zur Vorbereitung auf eine berufliche Tätigkeit unterzieht, ohne dass es sich dabei um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder um eine damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt.

Auch ein "freiwilliger" Verzicht oder ein Verzicht aufgrund vertraglicher Vereinbarung ist dann nicht möglich bzw. nicht bindend.

Mit einer widerrechtlichen Vorenthaltung einer Entlohnung würde der Arbeitgeber gegen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verstoßen!

Thxlog 
Fragesteller
 16.01.2020, 18:24

Für eine Orientierung für eine Berufsausbildung. Dreht sich um maximal eine Woche. Ist diese Art Erwerbstätig?

Familiengerd  16.01.2020, 18:57
@Thxlog
Ist diese Art Erwerbstätig?

Nein!

Ein freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung (siehe oben Nr. 2) ist in den ersten 3 Monaten nicht entgeltpflichtig und damit auch keine Erwerbstätigkeit.

Thxlog 
Fragesteller
 16.01.2020, 20:09
@Familiengerd

hilfreichste Antwort kommt!

vielen Dank schönen Abend noch ! :-)

Nein, ist es nicht.

Das wäre es nur, wenn Du für dieses Praktikum entlohnt werden würdest.

Familiengerd  16.01.2020, 16:04

Hier wäre aber zu klären, ob eine Nicht-Bezahlung überhaupt zulässig ist.

Nein. Da das Praktikum nichts zum Erwerb beiträgt, ist es auch keine Erwerbstätigkeit.

Familiengerd  16.01.2020, 16:05

Hier wäre aber zu klären, ob eine Nicht-Bezahlung überhaupt zulässig ist (siehe dazu meine eigene Antwort).