muss man sich für ein unbezahltes praktikum irgendwo anmelden (finanzamt .arbeitsamt..etc.) oder macht das der arbeitgeber und wo muss er mich überall anmelden?

2 Antworten

Ist das ein Pflichtpraktikum der Uni oder ein freiwilliges Praktikum ohne Studienbezug? Wenn Du bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitslos gemeldet bist und im Alg I oder II Bezug bist, musst Du auch ein unbezahltes Praktikum bei entsprechender Behörde melden. Beim Finanzamt musst Du ein unbezahltes Praktikum nicht melden.

es handelt sich um ein pflichtpraktikum der uni ....ka wie es da abläuft ....was ich wenn ich später mal nachweisen will das ich ein praktikum gemacht habe....???

@elvis51

kenne mich da nicht so gut mit aus....aber denke das eine bescheinigung ausreicht als nachweis??

@elvis51

Wenn Dein Praktikum mit Deinem Studium zu tun hat, musst Du natürlich nichts dem Arbeitsamt (Arbeitsagentur/Jobcenter) melden, denn als Student erhältst Du sowieso keine Leistungen nach dem SGB II. Wenn das Studium nicht bezahlt wird, musst Du auch dem Finanzamt nichts melden. Was für eine Bescheinigung Du von der Praktikumsstelle für die Uni brauchst kannst Du normalerweise in der Prüfungsordnung nachlesen. Normalerweise möchte die Uni, dass ein schriftlicher Praktikumsvertrag geschlossen wird, in dem Deine Aufaben während des Praktikums festgehalten werden. Außerdem verlangt die Uni evtl. einen mehrseitigen Praktikumsbericht von Dir als Leistungsnachweis. Eine Praktikumsbescheinigung von der Praktikumsstelle würde ich mir auf jeden Fall ausstellen lassen, da Du diese später einer Bewerbung beilegen kannst.

@Gaiasduhter

musss der arbeitgeber mich irgendwo anmelden?

@elvis51

Wo sollte er Dich denn anmelden? Wo meldet denn die Praktikumsstelle sonst ihre Praktikanten von der Uni an? Also ich wüsste nicht, wo eine Praktikumsstelle Pflichtpraktikanten von der Uni anmelden müsste.

Arbeitsagentur/Jobcenter: Nein, da Du als Student keine Leistungen nach dem SGB II erhältst

Finanzamt: Nein, da das Praktikum nicht bezahlt wird

Krankenkasse: Nein, da Du als Student sowieso studentisch oder über Deine Familie versichert bist

Auch bei einem unbezahlten Praktikum unterliegst du der gesetzlichen Unfallversicherung. Krankenversichert kannst du ohne Einkommen bis 23 noch bei deinen Eltern sein.

Irgendwie muss das Praktikum aber festgehalten werden. Wie willst du sonst später belegen, dass du es überhaupt abgeleistet hast?

stimmt....wie kann ich eig später belegen das ich  das überhaupt gemacht hab ?? ich würde sagen das es mir die firma eine Bescheinigung  aushändigen  kann...??

@elvis51

Unfallversicherung??wie  läuft es da genau ab??

@elvis51

Jeder, der in einem Betrieb arbeitet (also auch unbezahlte Praktikanten) unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Den Beitrag dafür zahlt der Arbeitgeber. Da der Beitrag sich nach seiner Jahreslohnsumme richtet, ändert sich durch Praktikanten nichts. Damit bist du bei einem Arbeits- oder Wegeunfall versichert.