Ist dieser Vertrag gültig.?
Moin. Ich war am Sonntag mit ein paar Kollegen, die im Schützenverein sind auf dem Schützenfest unserer Stadt. Diese wollen mich schon seit langer Zeit im Schützenverein Haben, da ich bisher noch nicht beigetreten bin.
Im Laufe des abends wurde dann immer mehr getrunken, bis wieder die ewige Diskussion meines Beitritts in den Schützenverein aufkam.
Naja, kommen wir zur Sache.
Von einem Kollege wurde dann schließlich auf einem Bierdeckel ein "vertrag" geschrieben.
"Ich [name, anschrift] trete zum [datum] dem Schützenverein [stadt] bei." So in etwa sah das ganze aus.
Das habe ich letztendlich unterschrieben, da ich ehrlich gesagt gut angetrunken war und auf die Diskussion keine Lust mehr hatte.
Doch im Nachhinein hätte ich das doch nicht machen sollen.
Ist dieser Vertrag gültig?
4 Antworten
Ein normaler schriftlicher Vertrag muß immer doppelt ausgefertigt werden, jede Partei bekommt ein unterschriebenes Exemplar, damit bei Streitereien jede Seite belegen kann, was damals in den beiden Vertragshälften gestanden hat. Auch gibt es hier immer einer Gegenleistung. In deinem "Vertrag" fehlte das alles, da gibt es keine Rechte und Pflichten usw.
Ein normaler schriftlicher Vertrag muß immer doppelt ausgefertigt werden,
Nein, abgesehen davon bedarf ein "normaler Vertrag" schon nicht der Schriftform.
Ich bin nicht der Ansicht, das der Vertrag gültig ist.
Um wirksam einen vertrag schließen zu können, sind 2 gleichgerichtete Willenserklärungen nötig. Gibt einer diese Willenserklärung ab und nimmt aber an, dass der andere nicht übersehen kann, dass er es nicht ernst meint, kommt kein Vertrag zu stande.
Nachzulesen im BGB unter Willenserklärungen.
Außerdem sollte kein Freund einen im Suff unterschriebenen Bierdeckel im Ernst gegen einen verwenden wollen, oder?!
Ein solcher Vertrag wäre auch mündlich gültig. Nur gibts jetzt halt nen Bierdeckel Beweis ;) Allerdings hast du damit noch nicht bestätigt dass du etwaign Pflichten des Vereins auch zustimmst (zb Beitragszahlungen etc) Damit kann man dich erstmal mit reinnehmen aber dir nichts "tun".
Allerdings hast du damit noch nicht bestätigt dass du etwaign Pflichten des Vereins auch zustimmst
Das dürfte auch nicht erforderlich sein. Die Willenserklärung war auf Beitritt in den Verein gerichtet. Dass danach eine Beitragspflicht besteht, war zu erwarten (§ 58 BGB). Hierzu bedarf es keiner einzelvertraglichen Vereinbarung.
Bislang handelt es sich nur um eine einseitige Willenserklärung. Wenn der Verein dich jetzt auch aufnimmt, bist du daran gebunden.