Ist die Unterzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrages am 1. Arbeitstag vor Arbeitsbeginn möglich?
Ich hatte bisher ein 2jähriges befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund. Nach Ablauf soll ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Sachgrund abgeschlossen werden und zeitlich direkt an das vorhergehende Arbeitsverhältnis anschließen. Dies wurde bisher mündlich zugesagt. Ist die Befristung gültig, wenn der Arbeitsvertrag am 1. Arbeitstag vor Arbeitsantritt abgeschlossen wird?
1 Antwort
Ist die Befristung gültig, wenn der Arbeitsvertrag am 1. Arbeitstag vor Arbeitsantritt abgeschlossen wird?
Schlicht und einfach: Ja!
Erstens ist damit eine Voraussetzung für den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses erfüllt: die schriftlicher Vereinbarung einer Befristung vor Arbeitsbeginn - auch wenn das "vor Arbeitsbeginn" noch so knapp sein sollte.
Zweitens ist eine Befristung mit Sachgrund auch nach Arbeitsaufnahme möglich: Zwar wäre bei einer Arbeitsaufnahme vor Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages zunächst erst einmal ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden; doch nach Beginn eines solchen unbefristetes Arbeitsverhältnisses darf ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Sachgrund geschlossen werden; nur eines ohne Sachgrund (also eine reine Zeitbefristung) wäre dann nicht erlaubt.