Ist die Unterzeichnung eines befristeten Arbeitsvertrages am 1. Arbeitstag vor Arbeitsbeginn möglich?

1 Antwort

Ist die Befristung gültig, wenn der Arbeitsvertrag am 1. Arbeitstag vor Arbeitsantritt abgeschlossen wird?

Schlicht und einfach: Ja!

Erstens ist damit eine Voraussetzung für den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses erfüllt: die schriftlicher Vereinbarung einer Befristung vor Arbeitsbeginn - auch wenn das "vor Arbeitsbeginn" noch so knapp sein sollte.

Zweitens ist eine Befristung mit Sachgrund auch nach Arbeitsaufnahme möglich: Zwar wäre bei einer Arbeitsaufnahme vor Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages zunächst erst einmal ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden; doch nach Beginn eines solchen unbefristetes Arbeitsverhältnisses darf ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Sachgrund geschlossen werden; nur eines ohne Sachgrund (also eine reine Zeitbefristung) wäre dann nicht erlaubt.