Ist das YouTube Thumbnail noch mein Urheberecht?

5 Antworten

Ist es. Selbst dann, wenn er das Bild in der Größe beschneidet bleibt es dein Werk. Vorausgesetzt, du hast das Bild/Thumbnail selber erstellt.

Wenn Du es selber erstellt hast, besteht auch dann ein Urheberrechtschutz, wenn er es abändert, da dein Werk die Basis war und er für die Abänderung von dir eine Erlaubnis benötigt.

Wenn du eine Grafik geschaffen hast, das die nötige Schöpfungshöhe (s. Wikipedia) hat, oder wenn du eine Fotografie geschaffen hast, dann steht dir laut UrhG § 2 als Urheber dieses Werkes ein Urheberrecht zu - auch für ein Thumbnail des Werkes oder für eine sonstige Veränderung des Werkes, s. UrhG § 23:

"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Falls dies alles nicht zutrifft auf deinen Fall (oder auch wenn es zutrifft), gibt es noch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dort heißt es unter anderem in § 5 Irreführende geschäftliche Handlungen:

"(2) Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft."

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn das Thumbmail ein von dir selbsterstelltes Bild ist, dann bleibt die uhrheberrecht immer bei dir.

Ja grundsätzlich schon, wenn es dir wichtig ist würde ich es auf jeden fall melden, und ob was dabei raus kommt siehst du ja dann eh

Lg

Di bist der Urheber des Bildes, wenn du es selber erstellt hast. Andere dürfen nicht, wenn du es nicht möchtest, dir dieses Bild zu klauen oder gar es zu eigenen Zwecken verwenden.