Ist das Streichen von Fliesenkanten eine fachgerechte Mängelbeseitigung?

5 Antworten

Die unterschiedlichen Fugenbreiten können, je nach Fliesengröße und je nach Beschaffenheit der Fliesen innerhalb der Toleranzen liegen, was wir aus der derzeitigen Sicht der Dinge jedoch wohl eher für sehr unwahrscheinlich halten und die nicht beschichteten Fliesenkanten entsprechen sicherlich auch nicht dem handwerklich machbaren.

Was Sie benötigen ist aber nicht unbedingt ein Anwalt sondern ein Sachverständiger, der Ihnen bestätigen kann, dass der Gang zum Anwalt sich lohnt.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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Schließe mich der Meinung an.Bin auch Fliesenlegermeister.Für die Aussenecken gibt es fachliche Lösungen,Schlüterschienen in allen Farben und Materialien.Nimm dir einen Anwalt.

Hallo! Aus meiner Sicht ist das Erstellen des Gewerkes nicht fachgerecht. (Material)Toleranzen sind zwar zulässig, aber nur in einem sehr engen Bereich. Es gibt hierzu die DIN 18352 in der VOB. Wichtig wäre zu wissen, wie der Leistungstext des Bauherren gegenüber dem Subunternehmer, bzw. zwischen Ihnen als Bauherren und dem Bauträger lautet. Ansonnsten kann ich Ihnen nur empfehlen einen Fachanwalt oder einen Sachverständigen in Ihrer Nähe zu konsultieren. Mit freundlichen Grüßen, Till

Hallo, bin selbst Fliesenlegermeister. Das ist absoluter Pfusch.Wie Du es beschreibst ist diese Arbeit weniger als gar nichts wert. Ich würde das ganze einem Anwalt übergeben bevor irgendwelche Fristen ablaufen. Die Gegenpartei hat ohnehin signalisiert das Sie Dich verarschen wollen. Überrigens soll der Pfusch durch einen neuen Pfusch kaschiert werden. Gruß Achim

Wenn du denkst du bist im Recht, wende dich an die IHK wegen einem Sachverständigen.
http://www.dihk.de/