Baumängel. Gewährleistungsmängel direkt dem Bauträger melden, oder über Hausveraltung?

1 Antwort

Es kommt drauf an. Sie haben die Wohnung bei einem Bauträger erworben, insofern besteht diesbezüglich eine Rechtsnbeziehung zwischen Ihnen und ihm. Der Hausverwalter verwaltet sehr wahrscheinlich das Gemeinsschaftseigentum. Er hat also mit Mängeln, die sich auf Ihr Sondereigentum (die Wohnung selbst), nichts zu tun. Bestehen die Mängel am Gemeinschaftseigentum, könnte die Eigentümergemeinschaft den Verwalter beauftragen, sich um die Beseitigung dieser zu kümmern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung