Gehört eine Dachterasse zum Sonder oder Gemeinschaftseigentum bei einem MFH?

2 Antworten

Da kann etwas nicht stimmen.

Ist es ein Mehrfamilienhaus, kann es kein Sondereigentum geben.

Ist es eine WEG, gehört dieser das Dach, die Außenwände, die Balkone, die Fenster und Außentüren, somit auch die Dachterrasse.

Eine Decke kann nie Sondereigentum sein, wie auch. Dann könnte ich sie einfach ausbauen, wenn es meine wäre, wie sollte das gehen?

Lediglich der Gebrauchsfußboden (also die oberste Schicht) gehört zur Wohnung, und wenn durch diesen der Gemeinschaft ein Schaden entsteht, sollte die private Haftpflichtversicherung eingebunden werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
chriskmuc  23.11.2020, 10:37

Ohne Kenntnis Deines Problems und der TE/GO kann man Deine Frage nicht beantworten.

Allgemein gilt, die Dachterrasse (Betondecke) ist Gemeinschaftseigentum. In der Regel ist der Obeflächenbelag jedoch zum SE erklärt bzw. die Instandhaltung obliegt dem Sondereigentümer - hierzu lies in der GO nach.

Sollte es eine Undichtigkeit (bei der Entwässerung) geben, so ist dies eine Sache der ETG - der Verwalter hat zu handeln.

schleudermaxe  23.11.2020, 11:11
@chriskmuc

Doch, man kann, haben ich und andere doch gemacht.

wer kann alles die Dachterrasse benutzen? nur die Bewohner dieser Wohnung?

mrymen 
Fragesteller
 18.11.2020, 18:58

Die Dachterasse gehört meinem Nachbarn. Nur diesem. Keinem sonst.