Gehört eine Dachterasse zum Sonder oder Gemeinschaftseigentum bei einem MFH?
Guten Tag.
Wenn bei einer ETW die Dachterasse Mängel aufweist, gehört dies dann zum Sonder oder Gemeinschaftseigentum?
Wenn diese Dachterasse zugleich die Decke der darunterliegenden Wohnung ist, was ist dann was?
Dachterasse?
Decke der darunterliegenden Wohung? Sonder? Gemeinschaftseigentum?
In der Regel ist eine normale Decke ja Sondereigentum. Aber in diesem Kombinationsfall Dachterasse zugleich Decke darunterliegende Wohnung?
Könnte mich hier jemand aufklären?
Wäre sehr nett.
Vielen lieben Dank
2 Antworten
Da kann etwas nicht stimmen.
Ist es ein Mehrfamilienhaus, kann es kein Sondereigentum geben.
Ist es eine WEG, gehört dieser das Dach, die Außenwände, die Balkone, die Fenster und Außentüren, somit auch die Dachterrasse.
Eine Decke kann nie Sondereigentum sein, wie auch. Dann könnte ich sie einfach ausbauen, wenn es meine wäre, wie sollte das gehen?
Lediglich der Gebrauchsfußboden (also die oberste Schicht) gehört zur Wohnung, und wenn durch diesen der Gemeinschaft ein Schaden entsteht, sollte die private Haftpflichtversicherung eingebunden werden.
Doch, man kann, haben ich und andere doch gemacht.
wer kann alles die Dachterrasse benutzen? nur die Bewohner dieser Wohnung?
Die Dachterasse gehört meinem Nachbarn. Nur diesem. Keinem sonst.
Ohne Kenntnis Deines Problems und der TE/GO kann man Deine Frage nicht beantworten.
Allgemein gilt, die Dachterrasse (Betondecke) ist Gemeinschaftseigentum. In der Regel ist der Obeflächenbelag jedoch zum SE erklärt bzw. die Instandhaltung obliegt dem Sondereigentümer - hierzu lies in der GO nach.
Sollte es eine Undichtigkeit (bei der Entwässerung) geben, so ist dies eine Sache der ETG - der Verwalter hat zu handeln.