Ist das Schwarzarbeit, also verboten?

7 Antworten

Da das Geschäft nur für ausgebildete Friseure zur Verfügung steht, darf der ungelernte Sohn dort nichts machen.

Eine solche einmalige Dienstleistung wäre keine Schwarzarbeit. Wenn er das jedoch ständig macht, könnte es Schwarzarbeit sein.

Kannst dich hier noch weiter einlesen:

http://www.bosy-online.de/Schwarzarbeit.htm

Alle Aussage im Konjunktiv selbstverständlich ;-)

Nein, keine Schwarzarbeit, die der Betrag zu gering ist. Anzeigen würden wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was denn nun? Wenn es "wegen Geringfügigkeit eingestellt" wird, ist es Schwarzarbeit. Anderenfalls wäre es "Nichtigkeit"; und nicht nur "eingestellt", sondern gar nicht angenommen.

Das ist in einer rechtlichen Grauzone irgendwo zwischen Freundschaftsdienst und Schwarzarbeit. Alerdings wird es wohl niemanden wirklich interessieren

Unter Schwarzarbeit versteht man Tätigkeiten, für die keine Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden, obwohl sie es eigentlich müssten. Sprich, ja, hier liegt Schwarzarbeit vor und das ganze ist somit illegal.

Und man sollte sich auch nicht darauf verlassen, dass die Behörden wegen Geringfügigkeit nicht ermitteln. Da steht dann nämlich ganz schnell (und oft nicht zu Unrecht) der Verdacht im Raum, dass es nicht nur diese 5 Euro alle 4 Wochen von dieser einen Person sind, sondern dass das öfter vorkommt.