Urkundenfälschung durch falsche Personalienangabe in der U18 Vereinbarung

12 Antworten

Die Disco-Besitzer sind gezwungen, so etwas zu verfolgen, sie verlieren sonst ihre Konzession. Man sollte so etwas nicht machen. Strafe gibt es auf jeden Fall.

Bevor Du Dich gegenüber der Polizei äußerst solltest Du Dir mal klarmachen, was genau in dem Formular eingetragen worden ist. Hole eine unbeschriebenes Formular für Deine persönlichen Unterlagen. Wird das Formular unterschrieben? Wurde Dein Ausweis kontrolliert? Ist der Inhaber der Disco dazu verpflichtet den Ausweis zu kontrolieren? Wird das ausgefüllte Formular persönlich entgegengenommen oder unbeobachtet in ein Briefkasten gesteckt? Wann wirst Du 18? Wodurch ist der Ladeninhaber berechtigt Deine persönlichen Daten weiterzugeben?

Wie alt bist Du denn? Nimm Dir einen Anwalt. Das kann eine Verwarnung geben oder Arbeitstunden.

Bin 17 Jahre alt, werde Ende diesen Jahres 18

Eigentlich KANN Deine Schilderung keine Urkundenfälschung sein. In § 267 StGB steht:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es muß also ENTWEDER ein bereits bestehendes Dokument im Nachhinein verändert worden sein oder Du mußt das Ding selbst gefälscht haben. Wenn Du nach Deinen Personalien gefragt wirst und dann falsch antwortest, begehst Du keine Urkundenfälschung. Die Urkunde ist ja echt, nur die Daten darin sind falsch. Das ist etwas anderes.

Ich vermute, daß man Dir vorwirft, daß Du einen Ausweis mit - im nachhinein - gefälschtem Geburtsdatum vorgelegt hast.

Also den möchte ich erleben der wegen eines Diskobesuches und dann falschen Angaben bestraft wird. So wichtig sind die diskos nun auch wieder nicht das die Existens von Jugendlichen von dort aus verfolgt werden könnten, zum einen, zum anderen wenn du existierende Daten verwendet hast ist es schon etwas schlimmer.