Ist das Betreten von Ackerflächen durch Unbefugte Hausfriedensbruch oder ein anderer Tatbestand?

4 Antworten

Das ist teilweise in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich darf man einen Acker betreten, z. B. in Bayern - natürlich nur nach der Ernte, wenn nicht gerade gesät ist oder die Frucht auf ihm steht. Das könnte man dann natürlich als Sachbeschädigung auslegen.

Warum willst du das? Wenn du nach irgend etwas suchst (z. B. archäologische Dinge), hat der Besitzer übrigens einen Teil-Anspruch auf die Funde.

Moin Moin,

Grundsätzlich ist es das Betreten von einem Fremden Grundstück. Sollte der Besitzer/Pächter zufällig auf SEIN Grund und Boden kommen, hat er das Recht dich dem Platz zu verweisen. Sollten zusätzlich auch noch Beschädigungen dazukommen(Schäden z.B. an einem Weidezaun durch hindurchsteigen etc.) kann der Verursacher dafür Haftbar gemacht werden. Von daher lieber vorher Fragen ob man die Weide (Grundstück) zu seinem Zweck ( Drachensteigen, Flugzeugmodelle Fliegen lassen etc.) Betreten / Benutzen darf. Ansonsten könnte eine Anzeige tatsächlich wegen Hausfriedensbruch vom Anzeigenden ( Besitzer/ Pächter) erfolg haben.

Stimmt so nicht: Es gilt freies Betretungsrecht der Natur,solange sie nicht eingezäunt ist, auch wenn es Privatbesitz ist.Sonst dürften wir nicht mehr wandern über Feld und Flur. Und im Wald könntest du dann auch nicht spazieren gehn.

Es ist zunächst erst einmal kein Hausfriedensbruch. Dafür wäre es erforderlich, daß der Acker "eingefriedet" ist - also Zaun drumrum und Tor davor. Wenn man allerdings durch das Betreten einen materiellen Schaden anrichtet, dann ist dies eine Sachbeschädigung. Nur dann, wenn der Besitzer oder Pächter ein Betreten untersagt, wäre das nächste Betreten dann als Hausfriedensbruch zu ahnden.

Freies Land ohne Umzäunung kann in Deutschland von jedermann betreten werden, wenn man dabei keinen Schaden anrichtet. Gilt für Wald, Wiesen, Äcker, Gebirge etc.