Inwieweit wird beim Bußgeldverfahren geprüft (Personenfeststellung: Führerschein)?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geht es um ein Bußgeld ab 40€ mit Punkt? Und der Halter will also einen anderen Namen als den des tatsächlichen Fahrers angeben?

Man muss davon ausgehen das zumindest die Person auf dem Blitzerfoto mit den angegebenen Personalien abgeglichen wird. Stimmen Geschlecht und Alter überein dann kann es sein das es ohne Nachfrage akzeptiert wird, gibt es berechtigte Zweifel dann wird sicher nachgehakt werden.

Und dann kann es für den Halter ernst werden, denn er hat hier eine Straftat begangen - Falsche Verdächtigung nach §164 StGB. Beschuldigt sich der Halter selbst dann geht er dahingehend straffrei aus.

Wenn der Halter gleich bezahlt, dann wird im Verwarngeldbereich manchmal auf einen Fahrerabgleich verzichtet. Sobald es aber um Punkte geht oder gar um Fahrverbot, dann wird schon genauer ueberprueft. Dann wird auch nicht automatisch akzeptiert, wenn der Halter irgendeine Person angibt. Notfalls wird dann das Bild (das gestochen scharf ist und nicht so verschwommen wie die zugeschickte Kopie) eventuell sogar mit einem Bild vom Einwohnermeldeamt/Personalausweis verglichen.

Eine falsche Person angeben, das kann sehr ins auge gehen. Waehren eine Geschwindigkeitsuebertretung sogar in hoeherm Bereich mit Fahrverbot immer noch eine Ordnungswidrigkeit ist, handelt es sich bei der falschen Angabe um eine Straftat. Entsprechend koennen dann auch die Strafen ausfallen.

guinbtdrh 
Fragesteller
 22.08.2013, 15:57

Danke Franticek, ich persönlich finde die Antwort genauso hilfreich wie die "Hilfreichste". Aber es kann nur einen geben.

Danke an euch - Werde wohl sauer reinbeissen... mehr als 21km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaft - Probezeit

Habe dazu soetwas gefunden: http://www.bussgeldkataloge.de

A-Verstoss(heißt wohl Verlängerung der Probezeit...) + in meinem Fall 80.- und 1 Punkt

ginatilan  22.08.2013, 16:07
@guinbtdrh

Danke Franticek, ich persönlich finde die Antwort genauso hilfreich wie die "Hilfreichste". Aber es kann nur einen geben.

ich sehe keine "hilfsreichste" Antwort, du hast noch keine dazu erkoren:-)

(heißt wohl Verlängerung der Probezeit...)

um genauer gesagt 2 Jahre, und das Aufbauseminar (ca. 300€) nicht vergessen

Franticek  22.08.2013, 16:44
@ginatilan

ich sehe keine "hilfsreichste" Antwort, du hast noch keine dazu erkoren:-)

Dann sollte er den Stern an @Crack geben, der hinkt naemlich noch ziemlich hinterher. lol

ginatilan  22.08.2013, 16:50
@Franticek

der hinkt naemlich noch ziemlich hinterher. lol

muss mal schauen, warte mal........

.....jesses Gottle, "nur" irgendwas mit 750:-)

wie kann das denn passieren bei seinen unübertroffenen Antworten?

blödausderWäscheguck

Crack  22.08.2013, 16:58
@Franticek

Dann sollte er den Stern an @Crack geben, der hinkt naemlich noch ziemlich hinterher. lol

Frechheit. :)

Ich kann nichts dafür das ich nur eine alte Schiefertafel und eine lahme Brieftaube zur Verfügung habe... ;)))

Hallo guinbtdrh,
hallo Crack,

bei meinem Bekannten wurde diesbezüglich noch nie nachgefragt. Er ist der Halter des Fahrzeuges, fährt dieses aber aus einen ganz simplen Grund nicht. Er ist auf beiden Augen blind.

Wenn seine Frau mal wieder geblitzt wurde und der Anhörungsbogen kommt, gibt er den Verstoß zu und kassiert dementsprechend das Bußgeld und die Punkte. Und glaub mir, seine Frau sieht nicht aus wie er. Da hat noch nie einer nachgefragt ob er überhaupt der Fahrer war bzw. wer die Frau am Steuer war.

Ich sagte nur, dass er mal aufpassen soll, dass er den Führerschein nicht los wird, denn der blödeste Sachbearbeiter dürfte da drüber fallen, wenn er ins Büro kommt und mit Binde, Blindenstock und Blindenhund den Führerschein abgibt oder später nach Ende des Fahrverbots wieder abholt.

Aber wie gesagt, bis jetzt ist da noch nie einer drüber gefallen. Frage mich auch, anhand was soll denn der Sachbearbeiter sehen, dass der Fahrer auf dem Bild nicht die Person ist, die im Anhörungsbogen den Verstoß zugibt. Klar könnte da mal ein Sachbearbeiter drüber fallen, wenn derjenige der den Verstoß zugibt ein 60 Jähriger Typ ist und auf dem Bild ein blondes Mädchen von 18 Jahren sitzt.

Aber da das all die Jahre, genauer gesagt das geht schon seit Jahrzehnten so gut gegangen ist, spricht alles dafür, dass es auch weiter gut geht.

Und wenn meine Tochter fährt und geblitzt wird, werde ich wahrscheinlich wohl auch sagen, ich bin gefahren, denn für Sie würde zum Bußgeld noch ein Aufbauseminar du eine Verlängerung der Probezeit kommen. Aber wenn Sie so weiterfährt wie bisher, kann nichts passieren, die fährt ja päpstlicher als der Papst. Die fährt ja nicht mal einen km/h zu schnell, was ich persönlich mal etwas nervig finde, aber besser so, als dass sie wie eine irre durch die Gegend heizt.

Also zusammengefasst. Es ist unwahrscheinlich, dass sich irgendein Sachbearbeiter die Mühe macht Halter mit dem tatsächlichen Fahrer abzugleichen, denn wenn er die Daten vom Halter hat, hat er ja immer noch kein Bild vom Halter vor sich.

Schöne Grüße
TheGrow

Crack  22.08.2013, 20:24

Wenn seine Frau mal wieder geblitzt wurde und der Anhörungsbogen kommt, gibt er den Verstoß zu und kassiert dementsprechend das Bußgeld und die Punkte.

Über welche Höhe reden wir denn? Bei Verwarnungsgeldern macht sich niemand die Mühe, ist ja auch nur ein vereinfachtes Verfahren.

Frage mich auch, anhand was soll denn der Sachbearbeiter sehen, dass der Fahrer auf dem Bild nicht die Person ist, die im Anhörungsbogen den Verstoß zugibt.

Auch wenn der Unterschied nicht an 40Jahren oder Männlein-Weiblein festzumachen ist weckt eine kleine Ungereimtheit bei vielen Sachbearbeitern den Jagdinstinkt. Und wenn ich das Gefühl hätte man wollte mich verarsc... dann würde ich wahrscheinlich auch nachhaken... Natürlich wird es auch hier oder da Sachbearbeiter geben die das nicht tangiert und die eben nur ihren "Arbeitstag" irgendwie hinter sich bringen wollen, blind darauf vertrauen würde ich aber nicht.

denn wenn er die Daten vom Halter hat, hat er ja immer noch kein Bild vom Halter vor sich.

Aber mindestens Alter und Geschlecht...

Ich gebe hier eine Antwort ab die auf angelesenem Wissen von vielen ähnlichen Fällen über Jahre hinweg beruht. Niemand sagt das das immer so sein muss, die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber recht hoch.

wenn der fahrer dem bußgeld nicht wiederspricht, wird da nicht weiter nachgeforscht. warum denn auch. Der Fahrzeughalter gibt den Fahrer an, damit er nicht selbst bestraft wird. Wenn der genannte Fahrer aber nicht wirklcih gefahren ist, kann der genannte fahrer dem Bescheid wiedersprechen.

Crack  22.08.2013, 14:51

wenn der fahrer dem bußgeld nicht wiederspricht, wird da nicht weiter nachgeforscht.

Stimmt nicht.

warum denn auch.

Weil nur der tatsächliche Fahrer zur Verantwortung gezogen werden kann.

Danke für die flotte Antwort Ray256,

Rein hypotethisch :) : Angenommen der Fahrzeughalter würde sich selbst anzeigen und wiederspricht dem Bußgeld nicht, so würde keine "verifizierte" Personenfeststellung stattfinden?

Franticek  22.08.2013, 15:32

Schnell, dafuer aber nicht so ganz richtig. Siehe Kommentar und Antwort von @Crack.