Inkassogebühren + Anwaltskosten rechtens oder Kostendopplung?
Verehrte Community,
nachdem ich eine Internetdienstleistung eines Berliner Providers nicht fristgemäß beglichen hatte, erhielt ich nach einigen Wochen postalisch das Mahnschreiben eines Inkassobüros, auf welches ich aufgrund meiner Abwesenheit nicht reagiert hatte. Schließlich folgte ein Schreiben eines Anwalts, bevor letztendlich das Amtsgericht mir einen Mahnbescheid zusandte und ich nun eine Ladung vom Gerichtsvollzieher bekam.
Der Anwalt scheint meines Erachtens in dem Inkassobüro mit tätig zu sein, denn er hat keine eigene Webseite, sondern die URL führt direkt zur Homepage des Inkassos in Hessen! Dennoch werden in der entsprechenden Forderungsaufstellung sogenannte 'Verfahrenskosten' erhoben, die nach Gesetzeslage eigentlich wegen "Kostendopplung" unzulässig sein dürften!?
Mir ist bewusst, dass ich versäumte, innerhalb einer gewissen Frist entsprechend Widerspruch gegen den mir erhobenen Mahnbescheid einzulegen, aber bin ich deshalb nun angehalten, mitunter unberechtigt angeführte Beträge zu zahlen?
Die Hauptforderung hatte ich zwischenzeitlich unlängst an den Gläubiger gezahlt und sie wurde dort auch verbucht.
Meine Frage: Habe ich sämtliche, noch offene Posten beim Gerichtsvollzieher zu begleichen? Dieser bietet mir zwar eine Ratenzahlung an, jedoch bin ich der Auffassung, dass lediglich die Inkassogebühren zzgl. der Gerichtskosten zu zahlen wären, oder?
Manchen Forenbeiträgen ist im Hinblick ähnlicher Fälle zu entnehmen, dass man die Machenschaften jener Anwälte bei der Anwaltskammer melden sollte und eine Beschwerde bei dem Inkassoaufsichtsamt einreichen müsste!? Nach bereits in ähnlichen Fällen beschiedener Urteile (AG Mayen, AG Coburg, BGH) ist die vermeintliche "Zweite Ernte" nicht zu erheben.
Wie wäre in diesem Fall Eurer Meinung nach also hier weiter vorzugehen?
Für jeden Ratschlag bin ich Euch sehr dankbar.
MfG
3 Antworten
Wie hier schon steht, kannst du dagegen nicht mehr viel tun. Wenn du keinen triftigen Grund hattest, warum du nicht reagiert hast (beispielsweise im Koma im Krankenhaus gelegen), geht da nichts mehr.
Natürlich kannst du jetzt meckern, dich beschweren. Ich würde das auch parallel tun. Aber auf das Geld, was sie sich da illegal verdient haben, werden sie wohl nicht verzichten.
Die Hürden, einen einmal rechtskräftigen Titel nachträglich anzugreifen, ist verdammt schwer. Vielleicht geht da etwas. Du müsstest mit einer sauberen Begründung Strafanzeige wegen gewerblichen Betruges erstatten, hoffen, dass dem einer nachgeht und es ggf. zu einer Verurteilung kommt. Dann könnte man mit diesem Argument (Mahnbescheid fußt auf einem Betrugsfall) nachträglich den Titel angreifen.
Aber wie gesagt sind die Hürden hoch. Hast du die Briefe vom Inkasso und vom Rechtsanwalt noch? Steht da etwas davon drin, warum die Gebühren vom Anwalt gezahlt werden sollen?
Wie wäre in diesem Fall Eurer Meinung nach also hier weiter vorzugehen?
Der ! Zug ist doch schon vor Wochen bis Monaten abgefahren, wenn es einen Mahnbescheid gab, auf den Du in keiner Form reagiert hat.
Ergo dürfte es einen vollstreckbaren Titel geben - Gerichtsvollzieher ist involviert. So und jetzt kommen zu den vorherigen Kosten - Hauptforderung + Mahnkosten / Inkasso / Anwalt / Mahnbescheid / Gerichtskosten und als Sahnehäubchen auch noch die Kosten des Gerichtsvollziehers oben drauf.
Das dürfte die Realität sein, an der Du nichts mehr ändern kannst. Maximal kannst Du mit dem GV eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen und nach Abzahlung der Schulden 3 Jahre warten, bis die Eintragung des Titels bei der SCHUFA gelöscht wird.
Sprich Du wirst die nächsten Jahre Probleme haben irgendwo per Rechnung einkaufen zu können oder einen Mietvertrag abzuschließen.
Eine solche kostenlose (Selbst-)Auskunft solltest Du Dir über kurz oder lang einmal besorgen:
Schade das Du nicht durch Teil Widerspruch des MB reagiert hast.( twspr gegenüber den iku geb.)
Die zusätzlichen vorgerichtlichen Inkasso Gebühren wären logischerweise nicht eingeklagt worden
Ich glaube da kann man nicht mehr viel machen.