verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren
hallo, meine frau, wir haben seit 3 jahren die scheidung beantragt, gibt einfach keine erforderlichen papiere ab und der richter "verdonnert" sie nun seit mehr als 2 jahren zu zwangsgeldern, die aber nie durchgesetzt wurden. immer wieder bekommt meine frau aufschub. kann ich den richter eigentlich ablehen?
nun zu meiner hauptfrage: unsere tochter lebt seit dem auszug meiner frau bei mir. vor 2 monaten hat sich meine frau plötzlich überlegt das zu ändern. sie ging zum anwalt und stellte antrag auf aufenthaltsbestimmung.. zeitgleich mich verfahrenskostenhilfeantrag,
meiner anwältin wurde das per gericht übermittelt. sogleich bekam ich die kopie des gegnerischen anwaltes, und von meiner anwältin einwillungen und eidesstattliche versicherungen die ich unterzeichen sollte , ausfüllen u.w.s.w um ebenfall verfahrenskostenhilfe zu bekommen. gleichzeitig auch einen termin für 3 tage später in ihrem büro . gesagt , getan, alles ausgefüllt, hingegangen, anwortschreiben auf aufenthaltsbestimmung aufgesetzt und was passiert..... meine frau gibt anträge nicht ab, wird ermahnt, gibt immernoch nicht ab und prompt wird ihr antrag auf verfahrenskoistenhilfe abgelehnt. es wird also erst mal kein verfahren geben. viel wind um nicht . und nun kommt es : ich soll meiner anwältin 270 euro zahlen, obwohl ich verfahrenskostenhilfe bedürftig bin und auch bekommen hätte. wie kann das sein ? was kann ich tun ? was wenn meine frau in ein paar monaten wieder zum anwalt geht, irgendwas beantragt und wieder keine papiere abgibt? sollte ich einfach gar nicht mehr zum anwalt gehen ? werde ich dann nie geschieden oder laufe ich nun immer gefahr das kosten auf mich zukommen ? ich bin völlig verzweifelt und ratlos.
1 Antwort
Ich hatte das Problem bei meinem Ex- Mann, wir hatten damals eine Richterwechsel, jedoch aus Altersgründen, auch ich musste über 2 Jahre auf die Scheidung warten weil er mehrere Unterlagen nicht beibrachte.
Richter ablehnen geht nur aus wichtigen Gründen, der Richter erhält das Ablehnungsgesuch und hat die Möglichkeit darauf zu reagieren. Du kannst davon ausgehen, dass er alles anders darstellt und Dir nach dem Ablehnungsgesuch so gar nicht mehr gewogen ist, also in Deine Richtung negativ eingestellt. (hab ich hinter mir, würde ich nicht mehr machen)
Zum Thema Anwaltskosten: wenn Du ratenfreie Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe bekommen hast darf Dir Deine Anwältin keine Rechnung stellen, denn sie bekommt ja das Geld vom Gericht.
Hier jedoch aufpassen: es gibt Richter die bewilligen diese Hilfe erst im Gerichtstermin selbst. Daher kann es sein dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe für das neue Verfahren Aufenthaltbestimmungsrecht noch nicht bewilligt ist. Du schreibst, dass dieser Antrag erst 2 Monate her ist. Wenn es kein Verfahren gibt kann auch keine Prozesskostenhilfe hierfür bewillig werden.
Du musst hier dringend in Deinen Unterlagen gucken was für was bewilligt wurde und was nicht, je nachdem steht Deine Anwältin wirklich Geld zu. Dass sie sich Dir gegenüber in Anbetracht Deine finanziellen Situation hätte anders verhalten können steht auf einem anderen Blatt.
Es ist verständlich dass sie zu ihrem Geld kommen will und nicht auf Kosten sitzenbleiben, es gibt jedoch auch Beratungshilfe. Hiermit wird der Anwalt ebenso auf Staatskosten für aussergerichtliche Tätigkeiten bezahlt. Die Frage ist ob es hierfür nun zu spät ist, ob Deiner Noch-Ehefrau diese Anwaltskosten berechnet werden können. Soweit kenne ich mich rechtlich jedoch nicht aus, eventuell kann Dir hier die Beratungsstelle des Gerichts weiterhelfen. Die Stelle die über die Beratungshilfe entscheidet. Ich habe hier schon den einen oder anderen guten Tipp bis hier zu Formulierungsvorschlägen bekommen mit denen ich weiter gekommen bin.