Geschäftsgebühr entsprechend Nr. 2300 VV RGV gemäß §§ 280, 286 BGB?
Hallo zusammen, mir ist was schlimmes passiert. Ich habe eine Energie-Schlußrechnung über 31,07 € vergessen zu bezahlen. Rg. wurde per 03.07.2016 an mich versendet (ich hab sie jedoch nicht erhalten). Am 24.07.2016 erhielt ich eine Zahlungserinnerung. Am 31.07. eine Mahnung zzgl. 5,00 € Mahngeb. Am 08.08.2016 setzte ich mich mit envia telefonisch in Verbindung und bat um Kopie der Schlußrechnung. Die habe ich dann sicher kurz danach erhalten und ABGEHEFTET. Ich hab das total aus den Augen verloren und nun bekomme ich am 02.12.2016 eine böse Rechnung von Kreditreform über insgesamt116,75 €. Hier wird eine Geschäftsgebühr von 58,50 € mit angerechnet. Außerdem Askunftskosten, Postgeb. Zinsen, was alles so üblich ist. Meine Frage ist hierbei, sind diese Geschäftsgebühren über 58,50 € gerechtfertigt?. Lohnt es bei Creditreform anzurufen? Hat da jemand Erfahrung? Wie gesagt, hier ist dreieinhalb Monate nichts passiert und dann gleich so ein Hammer. Klar ist auch, dass hier nicht monatlich eine Mahnung versendet wird. Aber trotzdem, 58 Euro, wofür ? Danke schon mal für Euer Interesse
3 Antworten
Moin,
das muss man anders sehen. Die Gebühr richtet sich nach dem sog. "Streitwert". Die Gebühr ist angegliedert an die RVG - Tabelle für RA Gebühren....der Streitwert geht bei dieser Tabelle aber nicht schon bei 50 EUR los, sondern erst bei 300 EUR. Insofern ist es dann egal ob der Streitwert 50 EUR oder 150 EUR ist. RVG kann man im Internet einsehen. Dann hast Du also die Bearbeitungsgebühr und dann kommen noch Auslagen und Mehrwertsteuer dazu. Nur so und ohne Fingerzeig......nachdem bereits Mahnung erfolgte, wurde Schlussrechnung verlangt. Es ist so, dass keine Mahnung erfolgen muss.....m.Wissens Gesetz zur Beschleunigung der fälligen Zahlungen. In der Schlussrechnung ist kalendermäßig ein Zahlungsdatum bestimmt - insofert hätte bis zu diesem Zeitpunkt die Zahlung eingegangen/nicht überwiesen werden müssen.....sei froh, dass nicht noch Gerichtskostenkosten für Mahnbeschein erfolgt sind.....die Gerichtskostentabelle geht natürlich auch nicht bei 50 EUR los......
Danke für eure Antworten. Aber ich habe mit dem Sachbearbeiter gesprochen und stellt euch vor, wir konnten uns auf 80,00 € einigen. Wenigstens was, aber man kann sogar mit solchen Leuten reden, hätte ich nicht vermutet. Ist auch wirklich nicht meine Art, nicht zu zahlen. Euch noch einen schönen Sonntag.
Das sind quasi Bearbeitungsgebühren. Du kannst froh sein, dass es noch nicht mehr ist. Wenn Du Deine Rechnung weiterhin nicht bezahlst, wird irgendwann morgens der Gerichtsvollzieher bei Dir vor der Tür stehen und dann wird es erst richtig teuer.
Mach nicht so einen Quatsch. Zahl Deine Rechnungen.
DA kommt doch erst noch MB, VB und dann dauert es....GVZ sind doch überlastet....das sagt hier ein frustrierter Sachbearbeiter!
Die CreFo trickst
Insgesamt 18 euro an inkassokosten sind zu zahlen (15 eur inkassogeb. plus 3 eur auslagenpauschale)
Diese Summe plus die hauptforderung zweckgebunden an Deinen versorger ueberweisen.
Rechne mental mit weiteren Briefen.
Brauchst links zur rechtsprechung dann noch mal bescheid sagen