In welcher Entfernung zur Straße bauen?

4 Antworten

Also Du kennst ja nun die Adresse vom Grundstueck. Ich wuerde es nochmal besuchen und zwar Montag 8 Uhr, Freitag 17 Uhr und Samstag 14 Uhr. Danach solltest Du einen guten Eindruck gewonnen haben, was dort so abgeht. 150 Meter sind keine Entfernung. Ich hab Autobahnen in 2 km Entfernung heoert, weil der Wind den Laerm so weit getragen hat. Viel wichtiger ist also die Frage, was das fuer eine Kreisstrasse ist, mit welcher Art von Verkehr und was die Gemeinde in den naechsten Jahren dort noch so geplant hat. Verkehrslaerm hat in Deutschland einen Freibrief und so ist vom starken Durchgangsverkehr bis zum LKW-Verkehr eines Logistik-Centers alles moegliche zu erwarten. Wenn Du eine Karte mit Bodenrichtwerten hast, kannst Du schon sehen,was die guten Ecken in der Gegend sind wo Ihr bauen wollt. Entsprechend sind naemlich dann auch die Preise.

ganz direkt und ehrlich, wenn Du unsicher bist ist dieses Grundstück nicht das richtige.

Sonst wärst Du sicher und müsstest nicht fragen.

Je nachdem was später noch gebaut oder ausgebaut wird wohnst Du schneller laut als Du denken kannst.

Willst Du es wirklich Dein Leben lang tolerieren, dass Du im Garten Lärm des Verkehrs hörst?

Wir haben weiter weg als 150 m von der Kreisstrasse gebaut und innerhalb von wenigen Jahren gab es so viel Durchgangsverkehr weil Rewe, Kaufland, Real und Co M Ortsanfang/Ortsende und im nächsten Ort bauten und jeder durch unseren Ort brettern musste, dass wir weggezogen sind.

Also so weit weg wie es nur geht und nicht so dass man jetzt schon was hört. Auch nicht im Garten, dort möchte man sich entspannen und Ruhe haben. Das Verkehrsaufkommen wird nicht weniger.

Wenn das Grundstück Bauland ist sind im Bebauungsplan "Baugrenzen" festgesetzt, an die ihr Euch halten müsst.

Wenn kein Bebauungsplan besteht und das Grundstück am Ortsrand liegt ist es bestimmt kein Bauland.

Nach Fernstraßengesetz muss im Außenbereich ein Abstand von 15m von der offiziellen Straßenbegrenzungslinie eingehalten werden. Im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) richten sich die Baugrenzen nach der vorhandenen Bebauung.

Bei Hanglage kann sich der Strassenabstand auch aus der Höhe derer Abwasserleitungen ergeben.

Aus Deiner Frage ist aber die Befürchtung zu entnehmen, dass das Grundstü+ck nicht bebaubar ist.

Das kann man so schlecht sagen. Das kommt sicher auf die Windrichtung an und ob die Strasse nass oder trocken ist.