In welchem Umfang darf ich als Handwerker angrenzende Gewerke ausführen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Moin.

Eine rechtlich verbindliche Regelung gibt`s dafür auch nicht. Jedenfalls nicht meines Wissens.

In der Praxis geht man jedoch von 10% nicht regelmäßig wiederkehrenden Arbeiten aus. Gerade am Bau sind die Möglichkeiten recht flexibel. Es wird dir sicherlich niemand ans Bein pinkeln, weil du beispielsweise den Stuck in einer Altbauwohnung gemacht hast und danach gleich die ganze Bude malerst.

Dem Finanzamt ist das erstmal so ziemlich egal, solange du halbwegs in deinem Bereich bleibst und deine Steuern zahlst. Kurz gesagt: Folgearbeiten deiner eigentlichen Leistung sind nicht wirklich ein Problem.

Und jetzt kommt das Aber.

Nimmst du nämlich ganze Großaufträge, z,B. im Malerbereich an, so kann dir ein eventueller Mitbewerber gehörig Ärger machen. Das zieht dann Kreise bei Kammer, Gewerbeamt und Finanzamt. Und kann teuer für dich werden. Willst du da auf Nummer sicher gehen, dann erweitere dein Gewerbe dahingehend.

Ich hoffe das war halbwegs verständlich. :-)

Du darfst dein Gewerk wirtschaftlich ergänzen. In welchem Umfang solltest du anhand deiner Qualifikation mit der Handwerkskammer abklären.
Dann bist du auf der sicheren Seite und keiner kann dir an die Karre pinkeln