In Koma fallen während Gerichtsverhandlung?

GrueneEnte784  07.03.2022, 15:20

Stehst du vor Gericht?

KillaGangDomi 
Fragesteller
 07.03.2022, 15:29

Nein aber vielleicht

4 Antworten

Die Verhandlung wird natürlich fortgesetzt, sobald du wieder gesund genug bist.

Hipponax  07.03.2022, 15:37

Zumindest dann, wenn die Prognose nicht völlig schwarzmalerisch ist und man davon ausgehen kann, dass der Patient/ Täter in absehbarer Zukunft wieder Verhandlungsfähig wird.

Ansonsten sieht das Gesetz eine Einstellung des Verfahrens vor.

Nein, es wird verschoben, bis du wieder wach bist.

Das Recht sieht vor, dich ebenfalls zur Anklage äußern zu lassen.

Woher ich das weiß:Recherche

Warum sollst du davon kommen, nur weil du mal eben unpässlich bist? Natürlich wird das weitergehen sobald es dir gesundheitlich wieder besser geht.

Hipponax  07.03.2022, 15:39

Koma ist nicht gerade etwas was man als „unpässlich“ bezeichnen kann. Das ist ziemlich schwerwiegend.

Das kommt drauf an, wie lange du im Koma liegst. Nach einer gewissen Frist verjährt das Verfahren. Aber willst du deswegen 20 Jahre oder länger im Koma liegen?

Hipponax  07.03.2022, 15:35

Da die Verhandlung schon begonnen hat, ist die Verjährung nach §78c StGB unterbrochen.

Bei Betrug verjährt das ganze nach 10 Jahren, bei einer Unterbrechung beginnt die Verjährung wieder von neuem. Nach §78c Absatz 3 ist die Tat aber spätestens nach der doppelten Zeit ab erstmaligen Beginn der Verjährungsfrist verjährt.

Also müssten es rein theoretisch tatsächlich 20 Jahre nach der Tatvollendung sein.

Wobei ich eher glaube, dass die Tat aufgrund der gesundheitlichen Verfassung des Täters eingestellt wird. Je nach Prognose einfach weil dann keine Aussicht mehr auf Besserung gegeben ist, zumindest für einen vertretbaren Zeitrahmen.

Insofern gibt es dann eine vorübergehende Einstellung nach §205 StPO, wenn abzusehen ist, dass sich eine schnelle Besserung einstellt. Sollte das nicht der Fall sein, dann besteht die Möglichkeit das Verfahren nach §206a StPO gänzlich einzustellen.

Puh. Das wäre wohl schon eine eigene Antwort wert gewesen.