Imbissbude im Erdgeschoss?

4 Antworten

Wenn Du dort wohnen bleiben möchtest , aber mit dem Betreiber des Imbisses weder befreundet bist, und auch dort nicht isst, erkundige Dich doch zunächst mal ohne Nennung konkreter Namen beim Gesundheitsamt oder der Gewerbeaufsicht Eurer Region, ob eine Türe zwischen Betriebsräumen der Gaststätte / Imbiss und einem privat durch oberliegende Mieter genutzten Treppenhaus in einem Gebäude dauerhaft geöffnet sein darf.

Erst mal nur so weit rein als Information.

.... und, was sagen denn die Damen und Herren vom zuständigen Ordnungsamt dazu? Oder wurden die gar nicht eingebunden? Offene Türen zur Küche bedeutet doch Fliegengitter u.a.m..

Gewerbeaufsichtsamt einschalten.

Parhalia2  30.04.2018, 01:18

Das würde ich erst mal lassen, da hier vermutlich ja auch ein Vermieter des gesamten Objektes Interressen haben könnte. ( Wohnraumvermietung + zulässiger Gewerbefläche im selben Gebäude )

Erst mal Infos sammeln und dann nochmals mit den neuen Erkenntnissen beim Vermieter zur Abhilfe durch ihn selbst mahnend vorsprechen lassen beim Imbiss.

Eine lukrative Gewerbefläche in seinem Haus möchte er sich gewiss nicht entgehen lassen, wenn Du ihm erst mal nur fundiertes Wissen unter 4 Augen ohne eigene Forderungen rein zur schnellen Behebung benennst.

Dann musst du fragen, ob du als Entschuldigung jeden Tag eine Pommes bekommst. :D Warum immer gleich zu Anwalt gehen? Warum nicht einfach mal reden und sich einigen?