Im Bewerbungsgespräch (bei Versicherung) sagte man mir, Erkundigungen im Zentralregister einzuholen?
Im Bewerbungsgespräch bei einem Versicherer sagte man mir, dass das Unternehmen oder der Personaler Informationen einholt aus dem Zentralregister. Was bedeutet das und was genau wird da eingeholt. Welche genauen Daten und in welchem Umfang werden eingeholt? Womit muss ich rechnen und wie tief / breit wird werden dort Informationen preisgegeben oder geforscht? Ist die Zentralregisterauskunft gleich zu setzen wie ein Führungszeugnis (was genau ist Unterschied)? Wie läuft eine Informationsgebung im Detail ab? Können die auch Selbständige Gewerbeaktivitäten einsehen, wenn z.B. vorher Selbständig war?
5 Antworten
Das kann alles möglich sein, Du meinst aber vermutlich das Gewerbezentralregister, welches analoge Eintragungen zum (polizeilichen) Führungszeugnis hat. Voraussetzung für eine Einstelllung ist die häufigste aller Kombinationen: "Keine Eintragungen". Genau genommen wollen die NICHTS lesen, und sofern es der Fall ist, machst Du hier unnütz dich selbst verrückt. Das Zentralregister der IHK ist eine Liste der registrierten Vermittler, welche jedoch nicht abschließend in ihrer Aufzählung und für dich irrelevant ist, sofern Du nie als Vermittler tätig warst. Du stehst dort nicht! Dann gibt es noch die AVAD, eine Art Schufa für Versicherungs- und Bausparvermittler, auch das sollte unkritisch sein.
was heisst " DH "
Cool bleiben!
Die Versicherungsbranche hat ein Register, wo "böse" Vertreter etc. eingetragen werden.
Nein, hat sie nicht. Da wird alles mögliche eingetragen, die richtig fiesen Gangster werden davon aber i. d. R. nicht erfasst...
Vielleicht hilft Dir dieser Link:
Es gibt das Bundeszentralregister. Einen Auszug hieraus nennt man Führungszeugnis. Dort werden alle Verurteilungen eingetragen.
Dann gibt es noch das Gewerbezentaröregsiter. Dort werden alle Bußgelder über 200,- Euro eingetragen, die gegen Gewerbetreibende rechtskräftig geworden sind. Dazu kommen Gewerbeuntersagungen und Erlaubniswiderrufe.
Ohne dein Einverständnis kann eine Versicherung diese Auszüge aber nicht bekommen. Da musst du etwas unterschrieben haben....
Zentralregister = Gewerbezentralregister Schufa AVAD = Auskunfststelle für Versicherungsaußendienst polizeiliches Führungszeugnis.
Diese Unterlagen müssen vor einer Anstellung eingesehen und als OK beurteilt werden. Das ist Vorschrift und wird von der BAFIN überprüft. Wenn du als Selbständiger in die Pleite gegeangen wärst, wäre das relevant.
Kann ich darin ausgehen das meine AVAD bei einer Einstellungszusage positiv zu meiner Person geprüft wurde! Kann da im nach hinein noch was passieren ?
Wenn du bisher noch nicht im Versicherungsaußendienst gearbeitet hast, kann da auch nichts vermerkt sein.
Schöne Antwort. DH