Ist Grundsicherung pfändbar?
Ich habe ein P Konto und bekomme jetzt für 2 Monate Grundsicherung überwiesen.Auf dem Konto befindet sich bereits eine Pfändung
4 Antworten
Die Grundsicherung ist nicht pfändbar.
Du musst Dir von der Bank einen Antrag auf Erhöhung des Freibetrags holen - siehe hier:
https://www.elo-forum.org/schulden/86604-konto.html
Ist das Geld ohne diesen Antrag erstmal auf dem Konto, ist das Geld, das über dem Freibetrag ist, futsch.
Da würde ich aber aufpassen. Wenn ein Gläubiger das Geld erst einmal vom Pfändungsschutzkonto weggepfändet hat, ist es weg. D.h. es ist nicht weg, es hat nur ein Anderer !
Zuständig sind hier die Vollstreckungsgerichte (Amtsgericht) dort ist die Höhe der Pfändung geregelt.
Sprich so schnell wie möglich das Thema beim Jobcenter an, ggf. zum Amtsgericht !
Eine zweite Überweisung der Grundsicherung ist nicht möglich !
dann muss der Rechtsanwalt seinen Stiefel aus dem Konto nehmen,sonst kannst du nämlich kein Geld abholen.
Rechtsanwalt anrufen!