Was ist mit Jahresabrechnung wenn ich ausziehe?

10 Antworten

Man vereinbart eine Wohnungsübergabe und schreibt sich die aktuellen Zählerstände auf, am Besten dann noch vom Vermieter mit Datum bestätigen lassen.

Man sollte auch eine Übergabeprotokoll erstellen, welches der Vermieter unterschreiben sollte,aber er es nicht muss; so wie Du es auch nicht musst, falls er eins macht und dort Sachen stehen die Du nicht unterschreiben willst.

Man sollte auch immer Zeugen dabei haben die dann Notfalls Dein Protokoll unterschreiben, wenn der Vermieter es nicht unterschreibt.

Zusätzlich sollte man auch Fotos machen.

Zum 1.9.? Aber egal, man liest den Zählerstand von Heizung und Wasser am Tag der Wohnungsübergabe ab und du teilst das techem mit. Du musst natürlich vorher dort auch bekanntgeben, dass du ausziehst - dafür gibt es entsprechende Formulare.

Um die Zwischenablesung durch Techem muss sich der Vermieter kümmern. Du kannst aber auf jeden Fall auch die Zählerstände ablesen und ggf. die Röhrchen, um später vergleichen zu können. Am besten die Zählerstände ins Übergabeprotokoll eintragen.

Handelt es sich bei den Messgeräten um elektronische Zähler, braucht von Techem auch niemand zu kommen. Diese speichern immer zur Monatsmitte und zum Monatsende automatisch die Werte, sodass diese im Nachhinein korrekt für den Wechselzeitpunkt ermittelt werden können. Zur Kontrolle sollte man daher selbst ablesen und aufschreiben.

Der Vermieter hat bei dem Jahreszyklus folgendem Turnus Zeit bis 31.12.2016 für die Abrechnung deiner Vorauszahlungen. Die Erfassung aller relevanten Stände wird bei Wohnungsrückgabe getätigt. Das kann der Vermieter bzw. die HV gemeinsam mit dir tun. Es braucht dazu nicht des Messdienstes. Der würde erhebliche Kosten verursachen.

ich ziehe zum 01.09.15 aus.

Der ist 28 Tage + knapp 9 Stunden her.

Zum bzw. nach Mietende ist die Wohnung an den Vermieter zurückzugeben. Dabei wird i. d. R. ein Übergabeprotokoll, in dem auch alle Zählerstände dokumentiert werden, erstellt.

Setz Dich also mit dem Vermieter oder der Verwaltung wegen einem Übergabetermin in Verbindung.

Die Abrechnung selbst erfolgt dann wie immer binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes.