Jahresabrechnung = Nebenkostenabrechnung?

3 Antworten

Ich nehme mal an der Freund ist Eigentümer eine Eigentumswohnung (ETW).

Dann bekommt der Freund 1 x jährlich eine Hausgeldabrechnung. Darin sind die Betriebskosten, umgangssprachlich Nebenkosten, enthalten.

Hat der Freund mit seinem Mieter vereinbart das er, der Mieter, die Betriebskosten tragen muß, muß dein Freund als Vermieter 1 x jährlich eine Betriebs-/Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter zustellen. Aber nur über die umlegbaren Betriebskosten wie z. B. für Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Abwasser, Müllentsorgung, Versicherungen, Grundsteuer etc.

Ergibt sich dann für den Mieter ein Guthaben steht es ihm zu.

Kosten für die Verwaltung, u. a. die Bewirtungskosten, darf er dem Mieter nicht berechnen. Auch nicht die Kosten für Reparaturen und Kontogebühren.

Hier mehr Infos zum Thema 

Nebenkostenabrechnung bei Eigentumswohnungen

http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-bei-eigentumswohnungen/

Und hier eine Liste der Betriebskosten die auf den Mieter umlegbar sind

https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Nein, in der Abrechnung ist das Guthaben deines Freundes. Ob der Mieter ebenfalls ein Guthaben hat, ergibt sich ganz allein daraus, wie hoch die Nebenkostenvorauszahlung vom Mieter an den Freund war und welche Positionen mietvertraglich auf den Mieter umgelegt wurden.

Als Beispiel: Dein Freund zahlt mit seinem monatlichen Hausgeld nicht nur die Betriebskosten (das sind die Kosten, die üblicherweise der Mieter trägt, also z.B. Wasser, Heizung, Treppenhausreinigung, Schornsteinfeger), sondern auch die Kosten für die Verwaltung und Instandsetzung der Immobilie. Nehmen wir an, die auf den Mieter umlegbaren Kosten betrugen 2400 Euro im Jahr, die Gesamtkosten mit Verwaltung etc. 3000 Euro. Der Mieter hat dem Vermieter monatlich eine Vorauszahlung in Höhe von 180 Euro gezahlt, der Vermieter der Verwaltung 300 Euro. Dann bedeutet das: der Vermieter hat bei der Verwaltung ein Guthaben von 600 Euro, der Mieter muss aber an den Vermieter 240 nachzahlen. Würde der Vermieter die 600 Euro Guthaben an seinen Mieter weiterreichen, dann würde der sich sicher freuen, aber der Vermieter hätte 840 Euro "verschenkt".

Mein Rat: Wenn es an solchen Grundkenntnissen in der Vermietung schon scheitert, dann sollte dein Freund die Wohnung unbedingt in eine vollständige Fremdverwaltung geben oder sich zumindest ganz schnell professionelle Hilfe holen! Es lauern so viele Fallstricke bei der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung, dass es ihn sonst viel Geld kosten könnte - mehr, als wenn er eine Verwaltung damit beauftragt. Spätestens bei einem Mieterwechsel kommen weitere Dinge dazu, Fristen sind zu beachten, Mietverträge korrekt zu erstellen usw.

Die Verwaltung stellt dem Vermieter eine Rechnung. Der Vermieter muss jetzt natürlich selbst eine Abrechnung für den Mieter erstellen. Nicht alle Punkte kann man auf dem Mieter umlegen. Der Mieter zahlt in der Regel einen monatlichen Abschlag an den Vermieter. Ob der Mieter vom Haben auf der Rechnung der Verwaltung profitiert weiß man wenn man es ausgerechnet hat.

Verstehen wir nicht ganz:D also er hat von der Verwaltung ja die Differenz bekommen in dem Fall ein plus. Sprich aufgestellt was wurde bezahlt in dem Fall zuviel vom Mieter 

Der Mieter zahlt aber an den Vermieter, nicht an die Verwaltung. Dein Freund zahlt sicherlich monatlich Hausgeld an die Verwaltung, diese Differenz hat er jetzt als Rechnung vorliegen.