MotorradMofa/Moped überholt innerorts rechts.

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Innerorts kann rechts vorbeigefahren werden, eigentlich spricht man dann nicht vom überholen, das gilt aber nur bei Richtungsfahrbahnen, es müssen also mehrere Fahrbahnen in eine Richtung vorhanden sein, auch innerorts greift das Rechtsfahrgebot. Aber auch §1 "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" gilt und wenn man nach rechts wechselt oder rechts abbiegt hat man sich vom Freisein der Fahrbahn zu überzeugen. Es könnte ja auch ein Radfahrer sich am rechten Fahrbahnrand bewegen. Also bekommt der PKW-Fahrer zumindest eine Mitschuld. Das hängt immer vom Einzelfall ab.

innerorts hat man freie Fahrstreifenwahl.

Hier der auszug §7 STVO (3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Innerorts gilt dies nur bei markierten Fahrstreifen. Ausserorts ist rechts vorbeifahren auf markierten Fahrstreifen nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt

Der Autofahrer natürlich. So einen Roller hört man und sieht man schon von weiten. Ich mein das ist nervig wenn die einen von rechts überholen aber man muss sich damit abfinden. Und da dein Auto größer ist als ein Mofa bekommt meist das Auto die Schuld.

Innerorts darf man auch rechts überholen. Darüber hinaus muss man sich vergewissern, dass man beim Abbiegen oder Fahrspurwechsel niemanden behindert oder gar gefährdet.

Nur bei mindestens 2markierten Fahrstreifen für eine Richtung

innerstädtisch ist überholen rechts erlaublt, da gilt freie Spurwahl.

Pardon, ich meinte auf einer Spur. Zum Beispiel vor der Ampel. ^^ 'ne ganz normale Straße.

@superstaa

dann ist eher der Motorradfahrer schuld, ja