Ich möchte umziehen aber das Jobcenter erlaubt es nicht was kann ich machen

8 Antworten

wenn du keine Umzugskosten seitens Jobcenter erstattet haben möchtest, dann dürfte deinem Umzug nichts entgegenstehen. Allerdings was der Kostenübernahme der neuen Wohnung anbelangt, sollte diese sich im Rahmen der KdU-Richtlinien bewegen. Hier bitte nachschauen, http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Warum sollte das Jobcenter deinen Umzugswunsch ablehnen? Hast du es schriftlich vorliegen, dann stelle doch bitte den Ablehnungsgrund hier ein.

Nein ich habe es nicht schriftlich ich habe mit denen telefoniert und sie sagte nach ihrere meinung müsste ich nicht umziehen und es kommt einer von ner aussenstelle und müsste das prüfen aber aber wann er kommt wiesen sie nicht und solange habe ich keine zeit

@steffi2710

Steffi, wenn du von denen kein Geld zum Umzug benötigst und auch die neue Wohnung bewegt sich im Rahmen der KdU-Richtlinie kannst du ohne Genehmigung umziehen.

Da braucht keiner kommen und prüfen oder was auch immer.

Also im ersten Schritt, prüfen ob neue Wohnung den Jobcenter Vorgaben entspricht.

Wenn ja, Mietvertrag bzw. Vermieterbescheinigung dem Jobcenter verbunden mit dem Antrag der künftigen Übernahme zusenden.

Umziehen.

Einfach umziehen, denn

"Ob Sie als Hartz-4-Empfänger umziehen oder nicht - das ist ganz allein Ihre Entscheidung und bedarf keinerlei Zustimmung der ARGE. Jedoch übernimmt die Behörde die Kosten für den Wohnungswechsel nur dann, wenn er begründet und zuvor genehmigt worden ist."

( quelle: http://www.umzug-ratgeber.de/Umzug-in-allen-Lebenslagen/Umzug-trotz-ALG-II/)

"Generell kann jeder ALG II Empfänger umziehen - egal ob mit oder ohne Zustimmung der ARGE, genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht, denn dort steht "soll" und nicht muss. Dabei ist es auch unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht. Das folgt ebenfalls aus der Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II, denn dort ist von "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" sowie von "der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger" die Rede. Anderer Ort = anderer Träger."

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Hartz IV: Ratgeber Umzug

Was muss man beachten, wenn man umziehen will Generell kann jeder ALG II Empfänger umziehen - egal ob mit oder ohne Zustimmung der ARGE, genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht, denn dort steht "soll" und nicht muss. Dabei ist es auch unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht. Das folgt ebenfalls aus der Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II, denn dort ist von "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" sowie von "der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger" die Rede. Anderer Ort = anderer Träger.

Wenn man mit Zustimmung der ARGE umziehen will, bedeutet dies, dass man lt. SGB II § 22 Abs. 2 die Zustimmung zur neuen Wohnung vor Unterschrift des Mietvertrages einholen muss. Mit Zustimmung können auch Umzugskosten und Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3 beantragt werden.

Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten: 1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen. 2. Man muss mindestens 25 Jahre alt sein, denn: - lt. SGB II § 22 Abs. 2a übernimmt sonst die ARGE die Kosten der Unterkunft nicht, bis man 25 Jahre alt ist. - lt. SGB II § 20 Abs. 2a erhält man statt 100% nur 80% der Regelleistung, bis man 25 Jahre alt ist. 3. man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3."

quelle: siehe kommi

Wenn das Jobcenter genehmigen würde, würde es für alle Folgekosten aufkommen müssen. Das will es nicht, weil es keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt.

Wenn Du ohne Genehmigung umziehst, hat das folgende Konsequenzen:

  • Das Jobcenter übernimmt maximal die angemessene Miete, jedoch nicht mehr als bisher

  • Niemand übernimmt Kaution, Renovierungs- und Umzugskosten

Das heißt: Es wird Dir nicht verboten, jedoch wirst Du das finanzielle Risiko selbst tragen müssen.

Das Center muss keinen Umzug erlauben. Es kann höchstens eine Zusicherung abgeben, dass die neuen Kosten voll übernommen werden.

Das muss es aber nur, wenn ein Umzug nötig ist: "Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist ..." Absatz 4 in http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Wenn nun jeder eine Zusicherung erhält, der über Dreck beim Eingang jammert ... Also muss erstmal wer kommen und kucken, ob das auch stimmt.

Aber ihr könnt ja auch ohne Zusicherung umziehen und kriegt die neuen Kosten voll übernommen - wenn die nicht höher sind als jetzt.

Warum also warten? Das Center weiß das und wird sich sicherlich nicht beeilen mit dem Kucken nach dem Dreck am Eingangstor ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Das Jobcenter kann dir das verwehren, ja! Du kannst es nochmals versuchen, die bis zum Chef durchkämpfen, mit nem Anwalt kommen. Aber ob du Erfolg haben wirst, ist die andere Frage.

Als ich noch mit meinem Ex-Partner zusammen war wollten wir in eine angemessene Wohnung umziehen. Wir haben zu dem Zeitpunkt zu zweo Leuten in einer Einzimmer-Wohnung glebt, die gerade mal 36,5 qm hatte. Bei der Suche haben wir uns genau an qm-Vorgaben und Mietsätz gehalten und als wir dann im Prinzip alles zusammen hatten hieß es nur: Nein Sie dürfen nciht umziehen. Auf die Frage wieso nciht, bekamen wir zur Antwort: Warum denn, sie haben ein Dach überm Kopf, ein Bett, ein Kühlschrnak, ist doch alles super.

Hast du dir das schriflich geben lassen? Ich meine wenn man sich so leicht abwimmeln lässt, klar versuchen die das um Kosten zu sparen, aber nciht alles was Die Sb sagen ist wahr.

@Indivia

Nein am am tele hat sie es gesagt

@steffi2710

man sollte NIE mit dem JC telen, denn dann hat man absolut nix in der Hand, alles wichtige sollte man schriflich gegen Kopie mit Eingangsbestätigung machen . Ich will dich jetzt nciht belehren, aber nimm den Hinweis bitte ernst, den unser Jobcenter hat schon Weiterbewilligungsanträge und so verschlampt.

@Indivia

Hallo Indivia danke für deine antwort das werde ich jetzt auch machen danke