Ich lebe in der USA und habe heute erfahren das mein Vater for 8 Monaten verstoben ist.

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Das ist etwas komplizierter. Zunächstmal haben Sie due Möglichkeit die Erbschaft innerhalt von 6 Monaten ( da sie im Ausland wohnen ) auszuschlagen.

Wäre deutsches Recht anwendbar, dann wären sie aber aufgrund der Unterhaltspflicht u.U. dennoch verpflichtet die Beerdigungskosten zu übernehmen wenn die Kosten nicht aus dem Nachlass getragen werden können. ABER in Bezug auf das Unterhaltsrecht gilt nach deutschen Internationalen Privatrecht das Recht des Landes in dem das Kind ( also Sie ) seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Heißt die Frage ob sie aufgrund von Unterhaltsverpflichtungen die Beeridungskosten übernehmen müssen richtet sich nach US Recht.

Hierbei handelt es sich um ein Schreiben des Sozialamtes beim Bezirksamt, das ein Armenbegräbnis vorgenommen hat, weil keine Angehörigen auffindbar waren.

Grds. wärst du als nahe Angehörige auch dann zur Übernahme der ausgelegten Bestattungskosten verpflichtet, wenn du das Erbe ausschlägst.

An einen fake glaube ich eher nicht, daß kann man ja durch ein Telefonat mit dem Absender (Telefonnummer in amtlichen Verzeichnissen prüfen!) herausfinden.

In einem zweiten Schritt solltest du mit dem Nachlassgericht beim AmtsgerichtKontakt aufnehmen. Gibt es Angaben über den Wert des Nachlasses? Schulden? Mietverträge?

Idealerweise reist du ein paar Tage nach Berlin und regelst das selbst. Oder kennst eine Vertrauensperson, die das mit Vollmacht übernimmt.

Denn in genau 6 Wochen haftest du für die Schulden deines Vaters! Das kannst du oder dein Bevollmächtigter entweder durch eine eine beim Gericht beantragte Nachlassverwaltung oder eine völlige Erbausschlagung verhindern. Diese Anträge müssen persönlich oder durch einen Notar vergenommen werden - informiere dich bei der deutschen Botschaft.

G imager761

Wenn Sie die Erbschaft nach Ihrem Vater formell "ausschlagen", werden Sie nicht Erbin und müssen infolge dessen auch die Kosten der Bestattung nicht tragen. Die Aus-schlagungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Wochenh von dem Tag an, zu dem Sie von dem Erbfall Kenntnis erlangt haben. Da Sie aber im Ausland leben, gilt die verlängerte Frist von 6 Monaten (§ 1944 Absatz II BGB).. Sie haben also ausreichend Zeit zu handeln, und zwar zu folgendem:

  1. Sie suchen das für Ihren USA-Wohnsitz zuständige deutsche Konsulat auf und bitten dort um die "öffentliche Beglaubigung" Ihrer Ausschlagungserklärung. Den Wortlaut dieser Erklärung wird man Ihnen dort wohl formulieren; sonst nehmen sie den unten von mir angegebenen. . Nehmen Sie das Schreiben des Nachlassgerichts mit, damit der Konsulatsbeamte weiß, um was es geht.

  2. Die Ausschlagungserklärung schicken Sie an das Nachlassgericht und teilen im Begleitschreiben mit, dass Sie aufgrund dieser Ausschlagung nicht Erbin geworden sind und daher auch die angeforderten Kosten nicht zu zahlen haben.

Ich gehe davon aus, dass Sie neben der US- auch die deutsche Staatsangehörigkeit behalten haben, so dass das Konsulat zuständig ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte, werden Sie vermutlich Ihre Ausschlagungserklärung (Sie braucht, adrssiert an das Nachlassgericht, nur zu lauten" Ich, ..... schlage die Erbschaft nach dem Tode von ..... verstorben am .... in ... hiermit aus".) vor einem US-Notary public unterschreiben und von ihm beglaubigt an das Nachlassgericht schicken müssen.

Hier ist eine abschrift von dem Brief:

Bestattungskosten des am 09.12.2011 verstorbenn Jürgen xxxxx

Anlagen: Rechnungskopie

Sehr geehrte Frau Tina,

Last mitteilung des Amtsgerichtes Neköln sind Sie Erbin des Nachlasses des o.g. Verstorbenen. Das Land Berlin, vertreten Durocher das Bezirksamt Neuköln von Berlin, Gesundheitsamt, hat gemäß §16 Abs. 3 Bestattungsgesetz für die Bestattungsgesetz gesorgt. Der Erbe trägt gem §1968 BGB die Kosten der Beerdigung de Eblassers und hafted gem §1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten.

Dutch die vom Bezirksamt Neuköln durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattung Sind Kosten in der Höhe von 819,34€ entstanden, die ich gegen den Nachlasses des Verstorbenen gelt end mache.

Ich bitte Sie diesen Betrag bis zum 24.09.2012 zum buchungszeichen 4110/28133 auf eines der unten angegebenen Konten der Bezirkskasse Neuköln Untermeyer Angabe der Personalien des Verstorbenen einzuzahlen.

Ich habe keine Rechnungskopie mit dem Brief erhalten, und ich habe meine Ahnung ob mein Vater überhaupt was hinterlassen hatte.

wende dich unter Beifügung einer Kopie des Schreiben vom Bezirksamt neuköln an das Amtsgericht/Nachlaßgericht; Amtsgericht Neukölln - Karl-Marx-Str. 77/79 - 12043 Berlin - Briefanschrift: 12038 Berlin und bitte um Auskunft, was dein verstorbener Vater an Erbsachen hinterlassen hat, wer die Wohnungsauflösung vornahm, was geschah mit Mobiliar etc.

Du hast vier Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen, aber dazu muss du ja erst einmal wissen, was Sache ist.

Das das Bezirksamt an dich zur Kostenübernahme herantrat, ist völlig normal. Wenn du allerdings das Erbe auschlägst bzw. es hat lediglich einen geringfügigen Wert brauchst du den ausgewiesenen Betrag nicht zahlen. Deine Zahlungsverpflichtung besteht ebenfalls nicht, wenn du nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügst. Letzlich also dem Bezirksamt kurz einen Nachweis zur Tätigkeit/Einkünfte senden und bittn die Zahlungspflicht niederzuschlagen.