Mein Vater heiratet wieder - was ändert das für mich? (Fragen bei Unfall, Erbe,..)

2 Antworten

Hallo, eine rechtliche Beziehung zwischen deiner Stiefmutter und dir besteht nur insoweit, als dass ihr mit der Heirat verschwägert seid. Gleiches gilt für ihre Tochter im Bezug auf deinen Vater. Ein Mitspracherecht bei Angelegenheiten, die deinen Vater angehen, hast du, wenn das Gesetz dieses Angehörigen einräumt. Erbrechtlich betrachtet ist sie seine Ehefrau und hat damit ein gesetzliches Erbrecht. Ihre Tochter ist kein Abkömmling deines Vaters und damit keine gesetzliche Erbin. Sie kann aber natürlich testamentarisch bedacht werden. Außerdem kann ihr Vermögen deines Vaters über Umwege zufallen, wenn dein Vater vor seiner Ehefrau stirbt und die Ehefrau das ehemalige (Teil-)Vermögen deines Vaters an sie weitervererbt.

Hey dein Vater heiratet und liegt nicht im sterben. Ein Pflichtteil steht dir immer zu, deir Tochter der Frau nicht, wenn er sie nicht adoptiert. Im Fall das dein Vater nicht selber entscheiden kann, ist z3urst die Ehefrau zuständig, man Kann aber auch per Vorsorgevollmacht dieses an andere Leute übertragen bzw eine Patientenverfügung erstellen. Letzteres kann man im Internet vertiefen.