Erbschleicherin, was kann ich tun?

8 Antworten

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Hier hilft nur, dass Sie versuchen, Ihrem Vater klar zu machen, welchen Irrwitz er hier betreibt, indem er eine erst seit zwei Monaten mit ihm in Beziehungen stehende Frtau zu seiner Erbin machen will. Gibt es denn niemand, wenn schon Sie selbst keinen Einfluss auf ihren Vater zu haben scheinen, der ihren Vater über den Schwachsinn seines Vorhabens aufklärt und im "die Leviten liest" ? Ist er denn noch bei klarem Verstand oder ist er - es hat allen Anschein - gar nicht mehr Herr seiner Sinne, so dass ein Testament zugunsten der Frau möglicherwesie wegen fehlender Testierfähigkeit unwirksam sein würde. Sprechen Sie docvh auch einmal mit seinem Arzt über die Sache, vielleihct kann der den Vater beeinflussen.

Ansonsten haben die Antwortgeber Recht: Wenn ihr Vater wirksam zugunsten der Frau testiert, bleibt Ihnen nur der Pflichtteilsanspruch in Geld, der sich vermutlich (wenn er die Frau heiraten sollte) auf 1/4 des Nachlasswertes belaufen würde. Im Rahmen der Ehescheidung kann er nicht einfach ihre Mutter "auszahlen". Ihr gehört offenbar 1/2 des Hauses. Diesen Anteil muss sich nicht etwa im Zuge der Scheidung abgeben. Der Wert dieses Anteils spielt allenfalls bei der Berechnung des Zugewinn-ausgleichs im Rahmen der Ehescheidung eine Rolle. Schlimmstenfalls gehört nach dem Tode ihres Vaters das Haus zu 1/2 ihrer Mutter und zu 1/2 der neuen Frau (wenn sie tatsächlich Erbin des Vaters werden sollte). Das ist eine sehr unerfreuliche Situation, auf die in dem vorgenannten Zusammenhang ihr Vater aufgeklärt werden sollte. Vielleicht kommt er dadurch wieder "zu Verstand"

Idylle 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 18:31

Irrwitz trifft es gut! Mein Vater ist alkoholkrank, er weiß oft nicht mehr was er tut. Hab mir heute bei einer Rechtsberatung sagen lassen, dass man das nicht gerichtlich nachweisen kann solange er nicht handgreiflich wird (war noch nie der fall). Er war deswegen auch schon im Krankenhaus, aber leider gilt auch vor Gericht die Schweigepflicht und mann kanns wohl kaum anders beweisen.

Wenn Dein Vater diese neue Freundin heiraten würde und sich danach vom Leben verabschiedet , seine Frau als Alleinerbin einsetzt ( vorausgesetzt er ist geschieden und hat Deine Mutter ausbezahlt ) wird lediglich die gesetzliche Erbfolge greifen. Das bedeutet, dass Du ohne das ein Testament vorhanden wäre ein gesetzlichen Anspruch von 50% gehabt hättest. Wenn Dein Vater seine Frau als Alleinerbin einsetzt bekommst Du laut Gesetz nur 25 %. Das ist Dein gesetzliches Pflichtteil.

DerHans  09.08.2012, 17:38

Wenn es nur um die Wohnung ginge, könnte der Vater seine Freundin genau so gut als Erbin einsetzen (auch ohne zu heiraten) Sie hätte dann lediglich mehr Erbschaftssteuer zu zahlen.

Coschae  09.08.2012, 19:17
@DerHans

Lieber Hans, da haben Sie vollkommen Recht.

ich bin wirklich zutiefst verzweifelt!! Gibts denn nicht irgendetwas mit dem ich oben geschilderten Fall verhindern kann?

Nein.

Grds. ist dein Vater in der Verwendung und Erbeinsetzung seines Vermögens völlig frei. Dagegen kannst du nicht das Geringste unternehmen - so wie er deine Geldausgaben oder Beziehungen nun mal nicht zu bestimmen hat.

Dein gesetzl. Mindesanspruch wäre ein Pflichttelsrecht in Geld, kein Eigenumsrecht an der Immobilie, da er dich von seiner gesetzlichen Erbfolge ausschließen kann.

Auch von einem Besitzrecht am Haus: Derzeit ist er Miteigentümer der gemeinsamem ETW, kann also 1/2 Miteigentumsanteil seiner Freundin schenken oder die ganze Wohnung, so er die im Zuge des Zugewinnausgleichs in seinem Scheidungsverfahren von deiner Mutter erwürbe.

G imager761

Wenn er ein Testament zu gunsten seiner Freundin macht bekommst du nur deinen Pflichtteil. Der letzte Wille deines Vaters ist massgebend. Wie ist denn dein Verhältnis zu deinem Vater?Kannst du ihm denn nicht ins Gewissen reden.Schildere ihm doch das was du uns sagst. Deinen Vater wird es ,in Anbetracht der Tatsache,dass er stirbt,nicht sonderlich stören,dass sie ihm nur das Geld aus der Tasche zieht.Er wird sterben und hat eben noch seinen Spass.Das ist auf einer Seite nichts verwerfliches,auf der anderen Seite tut er dir damit aber sehr weh.

Ich kann dich durchaus verstehen.Red mit ihm.Ansonsten musst du es so akzeptieren wie es kommt.Weil du allein nur an seine Vernunft apellieren kannst.

Idylle 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 18:33

Gewissen hat er leider keines mehr :( Das hat er schon längst versoffen, er ist schwer alkoholkrank. Da ist auch keine Vernunft mehr vorhanden.

Aber Danke trotzdem für deinen Beitrag!

DerHans  09.08.2012, 17:37

Wenn es nur um die Wohnung ginge, könnte der Vater seine Freundin genau so gut als Erbin einsetzen (auch ohne zu heiraten) Sie hätte dann lediglich mehr Erbschaftssteuer zu zahlen.

Wenn er die Freundin heiratet und ihr testamentarisch alles vermacht, dann kannst du nur deinen Pflichtteil einklagen, also von der Hälfte des Vermögens nur die Hälfte. Es kann dir aber auch passieren, dass die Freundin vor dem Tod des Vaters alles durchbringt, mit shoppen etc., dann bleibt nicht mehr viel für dich übrig. Denn dein Vater kann sein Geld verschleudern, wie er lustig ist. Da kannst du leider gar nichts machen.