hat er fahrerflucht begangen?

7 Antworten

die frage wäre: hat er fahrerflucht begangen?

Ja, ganz klar.

er hat den "Stupser" bemerkt, also kann er sich nicht mehr heraus reden.

ein Zettel nützt ebenfalls nichts, er hätte die Polizei rufen müssen.

innerhalb von 24 Std hätte er den Unfall noch melden dürfen. Außerdem verliert keiner den FS wegen einem kleinen Stupser, es wären auch keine Probezeitmaßnahmen auf ihn zu gekommen

aber er hat wohl aus angst nicht angerufen, da er in probezeit ist und sonstigen strafen kommen könnte evtl. wegen unfallverursachter.

Die Furcht vor Probezeitmaßnahmen und Entziehung der Fahrerlaubnis ist es wohl, die so viele Fahranfänger auf Probe (FaP) selbst bei so lächerlichen Kleinigkeiten wie einem Parkrempler zum unerlaubten Entfernen von der Unfallstelle verleitet und dadurch zu Straftätern werden lässt.

Dabei ist diese Furcht völlig unbegründet, denn die bloße Verursachung eines Unfalles aufgrund einer Unaufmerksamkeit führt weder zu Punkten, noch zu Probezeitmaßnahmen, noch zu einem Fahrverbot und schon gar nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die maximale "staatliche" Folge wäre ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro wegen Verstoßes gegen die Pflicht, sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt wird (§1 Abs. 2 StVO). Aber selbst dieses Verwarnungsgeld wird bei Parkremplern in vielen Fällen nicht erhoben.

Die Vorschrift des § 142 StGB, die besagt, man müsse eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten, bevor man sich entfernen darf, um das nächste Polizeirevier aufzusuchen, stammt noch aus einer Zeit, in der es noch keine Handys gab. Im heutigen Zeitalter der mobilen Kommunikation jedoch kann man die Polizei auch sofort telefonisch benachrichtigen, wenn der Geschädige abwesend ist, und sich so die Wartezeit ersparen.

Wenn man aber nur einen Zettel mit Daten an der Windschutzscheibe befestigt und sich daraufhin entfernt, ohne die Polizei zu verständigen, dann legt man sein weiteres Schicksal in die Hände des Geschädigten oder anderer, nicht selbst beeinflussbarer Personen oder Umstände. Denn ein Windstoß, Regen, "Spaßvögel" usw. könnten bewirken, dass der Zettel unleserlich wird oder verschwindet. Außerdem könnte der Geschädigte trotz des Zettels die Polizei benachrichtigen (vielleicht, weil er schon einmal Opfer einer Unfallflucht geworden ist und deshalb jeden weiteren Verdächtigen seiner gerechten Strafe zuführen will). Ein solches Risiko sollte man keinesfalls eingehen, nur um vielleicht 35 Euro Verwarnungsgeld zu sparen.

Also, jetzt im nachhinein würde ich mich nicht bei der Polizei melden. Weil dann bekommt er auf jeden Fall eine Strafe. Ich würde einfach mal abwarten ob noch was kommt. Ich denke nicht, dass er da noch Ärger bekommen wird, sonst wäre die Polizei schon längst dagewesen, die sind bei Unfallflucht extrem schnell, damit man keine Chance hat die Spuren zu beseitigen. Nach mehreren Tagen kommen die nicht mehr.

Er soll einfach abwarten ob sich der Unfallgegner noch bei ihm meldet. Wenn nicht, dann ist er fein rausgekommen.

Du weißt schon, das da was beschädigt sein kann, auch wenn die Außenverkleidung noch völlig ok ist ?

Zeugen für die Wartezeit sind gut. Aber sinnvollerweise macht man dann ein Handyfoto von der Stelle, ruft gleich die Jungs in grün an und meldet den Fall; dann hat man im Notfall die besten Karten.

bei wem melden? bei der polizei? wenn ja, was kann es für denen für konsequenzen kommen?

Eigentlich heißt es "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Ein Unfall ist es aber nur, wenn ein Schaden entstanden ist. Da dein Freund meint, es wäre kein Schaden entstanden, kann es also auch keine Unfallflucht sein. Generell würde ICH aber sagen: Selbst wenn man keinen Schaden ERKENNT, kann es durchaus sein, dass einer entstanden ist, also vorsichtshalber lieber einmal zu viel die Polizei rufen, wenn der andere Autofahrer nicht vor Ort ist. Oder im Geschäft ausrufen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite. Ein solcher Unfall zieht ein Verwarngeld nach sich, das hat keine Auswirkung auf die Probezeit, und selbst bei einem anderen Unfallhergang, welcher Auswirkungen hat: Eine UNFLLFLUCHT hat BESTIMMT Auswirkungen auf die Probezeit! Also bitte: Keine Straftat begehen, um eine Ordnungswidrigkeit zu vertuschen.