Ich habe gesehen, wie jemand in ein Gebüsch gekackt hat. Darf ich denjenigen anzeigen und wenn ja, wofür?

6 Antworten

Umweltverschmutzung? Das ist doch 100% Bio :D

Du könntest schon aber willst du dir wirklich den Stress geben? Zumal du unserer überlasteten Polizei eigentlich nur auf den Sack gehen würdest.

onlynumberone 
Fragesteller
 16.07.2017, 14:16

Stimmt, danke

Vergiß es.

Ich musste auch mal fix hinter ein Gebüsch wegen Durchfall. Eine vollgek.... Hose wäre wesentlich schlimmer gewesen.

Bewerbe dich beim Ordnungsamt, dann kannst du öfter solche Leute fotografieren, bekommst sogar ein Diensthandy.

Du kannst von dem Mann angezeigt werden,weil du ihn ohne sein Wissen fotografiert hast.

onlynumberone 
Fragesteller
 16.07.2017, 14:10

Und wenn ich das Bild wieder lösche?

TheGrow  16.07.2017, 15:13

Du kannst von dem Mann angezeigt werden,weil du ihn ohne sein Wissen fotografiert hast

So ein Unfug. Nach welcher Rechtsgrundlage soll denn das Fotografieren der Person bitte strafbar sein?

Woelfin1  16.07.2017, 15:17
@TheGrow

Recht am eigenen Bild???

 Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen ist in § 201a StGB geregelt.


.........

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

...und was anderes hatte der Fs wohl mit dem Foto vor?



Du kannst ihn anzeigen wegen Umweltverschmutzung, aber du weist ja nicht, wer er ist.

Das Foto hilft dir wenig, denn du darfst niemanden, ohne dessen Einwilligung fotografieren, wenn es sich nicht um einen kriminellen Fall handelt.

Verzeihe ihm, vielleicht musste er so dringend, dass er es nicht mehr verhalten konnte. Es wäre dann in die Hose gegangen und ich glaube nicht, dass es schön gewesen wäre, wenn er mit voll gekackter Hose weiter gelaufen wäre.

onlynumberone 
Fragesteller
 16.07.2017, 14:12

Danke, du hast recht. Ich werde das Bild löschen und den Vorfall vergessen :)

TheGrow  16.07.2017, 15:15

...denn du darfst niemanden, ohne dessen Einwilligung fotografieren, wenn es sich nicht um einen kriminellen Fall handelt.

So ein Unfug. Nach welcher Rechtsgrundlage soll denn das Fotografieren der Person bitte strafbar sein?

Woelfin1  16.07.2017, 15:25
@danitom

Nicht umsonst sind in vielen Schwimmbädern mittlerweile Handys verboten (entweder ganz oder die Kameras müssen abgeklebt werden)

TheGrow  16.07.2017, 15:37
@danitom

Da brauche ich nicht weiter zu googlen. Es gibt spezielle Fälle, wie die in dem von Dir angeführten Link, die einen Unterlassungsanspruch und ggfl. einen Löschungsanspruch rechtfertigen, diese Fälle haben aber nichts mit der Fragestellung zu tun.

Grundsätzlich kann man aber sagen, Unterlassungsklagen haben aber nur eine Aussicht auf Erfolg, wenn mit Wiederholungen zu rechnen ist.

Und Löschungsansprüche, werden in der Regel nur bei Intimen Fotos anerkannt.

Strafrechtlich liegt hier auch keine Straftat vor, denn Fotografieren kann nur in den Fällen des § 201a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html) strafrechtlich verfolgt werden, der hier aber keine Anwendung findet.

Desweiteren ist das Veröffentlichen und Verbreiten von Aufnahmen nach § 22 / 33 KunstUrhG strafbar, aber fotografieren ist weder ein verbreiten, noch ein Veröffentlichen

TheGrow  16.07.2017, 15:50
@Woelfin1

Nicht umsonst sind in vielen Schwimmbädern mittlerweile Handys verboten (entweder ganz oder die Kameras müssen abgeklebt werden)

Völlig korrekt. Es steht ja auch jedem Betreiber zu, solche Reglungen in seinen AGB´ s festzulegen. Trotz allem hat dieses Verbot, nichts mit einem gesetzlichen grundsätzlichen Fotografier Verbot zu tun, sondern ist eine reine Entscheidung des Schwimmbadbetreibers.

Du kannst z.B. bei Dir Zuhause, oder z.B. Dein Arbeitgeber am Arbeitsplatz ja auch so ein Verbot aussprechen.

Gab sogar schon ein oder mehrere Kommunen, die an ihren Stränden ein Fotografierverbot ausgesprochen haben. Aber bei den Stränden zweifeln einige Juristen an, dass dieses Verbot tatsächlich rechtlich durchsetzbar ist.