Muss man das zahlen?

6 Antworten

Kurz und knapp: Vertraege sind auch dann zu erfuellen, wenn man sie aus Bloedheit oder Spass eingegangen ist. Anders waere es nur, wenn deutlich zu erkennen gewesen waere, dass es nur ein Spass und somit nicht ernst gemeint war oder es sich um einen sittenwidrigen Vertrag handeln wuerde. Beides ist bei dir aber offensichtlich nicht der Fall.

Ja du bist blöde.

Du hast einen rechtsverbindlichem Vertrag zugestimmt und den musst du nun auch einhalten.

Obendrein bist du an einen Abzocker gekommen kein schwein verlangt 3.000 für eine Standard-Webseite. Der hat seinen Anwalt auf der Kurzwahltaste und kennt alle "tricks" dich zum zahlen zu bringen.

Invictu520  14.01.2021, 01:18
Du hast einen rechtsverbindlichem Vertrag zugestimmt und den musst du nun auch einhalten.

Wir haben nicht genug Infos um zu wissen ob der Vertrag überhaupt rechtsverbindlich ist. Wenn der Fragesteller bspw. Minderjährig ist wäre die Sache schon hinfällig.

Und selbst wenn nicht gibt es noch einige Konditionen die erfüllt sein müssen damit ein Vertrag rechtsverbindlich ist. Zusätzlich hat man bei Online Deals auch ein auf 14 Tage befristetes Widerrufsrecht, in dem man eine Willenserklärung ohne Begründung widerrufen kann.

Nur weil ein Vertrags rechtsverbindlich ist heißt es nicht das man nicht wider rauskommt.

Asporc  14.01.2021, 01:27
@Invictu520

Deine Scenarios machen es aber nicht besser. Ebay darf gar nicht von minderjährigen genutzt werden. Somit wäre da noch strafrechtliche Relevanz je nachdem wie der User sich die Ebey-Nutzung erschlichen hat. Und mit 14 ist man dann auch strafmündig.

Ist er nicht 14 gildet wahrscheinlich das Eltern für Ihre Kinder haften. Sie hätten verhindern müssen das ein nicht-Strafmündiger das Internet so nutzt.

Die 14 tage-Rückgabefrist gildet auch nicht uneingeschränkt. Das ist eine Spezialanfertigung bzw. Auftragsarbeit.

Und auch wenn die Rückgabefrist greifen würde (was ich massiv bezweifele) dann muss man einen Artikel so testen können wie man es in einem Laden könnte. Z.B. bei einem Tv das Bild auf verchiedenen Sendern ansehen. Und bei einer Internetseite kann man eben von seinem Schreibtisch genauso testen wie man es im Büro des Webseitenerstellers könnte.

Invictu520  14.01.2021, 01:41
@Asporc
Ist er nicht 14 gildet wahrscheinlich das Eltern für Ihre Kinder haften. Sie hätten verhindern müssen das ein nicht-Strafmündiger das Internet so nutzt.

Erstmal *gilt nicht *gildet. Das mit dem Eltern haften für ihre Kinder stimmt aber auch hier müsste man schauen inwiefern das greift. Es ist völlig unrealistisch das Eltern ihre Kinder bei sowas total überwachen können und ich denke wenn man das über einen Anwalt klärt lässt sich da sicherlich mit argumentieren..

Ich erinnere mich als mein Kumpel sich versehntlich für mehrere hundert Euro irgendwelches Zeug für ein Handyspiel gekauft hat, seine Mutter hat damals alles Geld zurückbekommen. Bei einem Deal von über 3000€ kann ich mir nicht vorstellen dass die Eltern am Ende aus Dummheit ihres Kindes alles bezahlen müssen.

Außerdem wie gesagt ein Vertrag ist gar nicht erst gültig wenn der Vertragspartner nicht volljährig ist. Probleme bekommt man vielleicht aber alles bezahlen eher weniger.

Auch wenn sich die Vertragsparteien einig sind, können Verträge unwirksam sein. Eindeutige Gründe, wann Verträge unwirksam sind, sind:
die Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB), bzw. die beschränkte Geschäftsfähigkeit (§§ 106 ff.),
ein etwaiger Formmangel (§ 125 BGB),
ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§134 BGB),
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) (bspw. Wuchergeschäfte, d. h. Verkauf eines Brotes für 100, – €, o. ä.)
Bei einem derartigen Sachverhalt ist von vorneherein kein wirksames Rechtsgeschäft erfolgt. Sind bereits Leistungen erbracht worden, müssen diese zurückgewährt werden. Außerdem kann ein Vertrag angefochten werden

In diesem Fall könnte man sogar mit Wuchergeschäft argumentieren bei dem Preis.

Außerdem ist es auch etwas fragwürdig wie der Auftraggeber agiert. Ich weiß nicht aber ich hätte bspw. erstmal zumindest eine Anzahlung erwartet bspw. mit paypal o.ä. und dann angefangen und nicht nur weil jemand ja sagt, dann alles gemacht und hinterher 3000€ abkassiert. Dieses ganze Geschäft klingt mir sehr dubios.

Asporc  14.01.2021, 01:46
@Invictu520

Dubios stimmt. Zum einen wegen Ebay-Kleinanzeigen zum anderen wegen dem Preis. Daher auch mein Kommentar vonwegen das der den Anwalt auf der Kurzwahltaste hat.

Bei jemandem der davon lebt Dubiose Geschäfte zu machen ist es verdammt schwer aus solchen Verträgen raus zu kommen weil die davon leben eben genau sowas von Vorne herein zu verhindern. Der Webseitenersteller dürfte also die Gesetze besser kennen als wir beide zusammen.

Invictu520  14.01.2021, 01:52
@Asporc

Mag sein aber nicht immer lässt sich das ganze auch gesetzlich wirklich halten. Scammer leben oftmals von den Leuten die sie einschüchtern können und die dann sofort zahlen weil sie Angst haben dass es noch teurer wird.

Teilweise reicht es schon aus selbst mit einem Anwalt zu drohen, oftmals löst es sich dann relativ schnell in Luft auf, denn ein Scammer hat keine Lust sich wegen einem fehlgeschlagenen Deal vor Gericht zu prügeln nur um die 3000€ vielleicht doch noch zu bekommen. Wenn die andere Seite den besseren Anwalt hat wirds für den Scammer teuer vorallem wenn man ihm vielleicht sogar noch mehr Anhängen kann.

Die lassen dann lieber locker und machen dann halt das Geld beim nächsten.

Agamemnon712  14.01.2021, 08:38
@Invictu520
Zusätzlich hat man bei Online Deals auch ein auf 14 Tage befristetes Widerrufsrecht, in dem man eine Willenserklärung ohne Begründung widerrufen kann.

Das Widerrufsrecht kommt nicht zum Tragen bei Artikeln, die auf Kundenwunsch angefertigt werden.

Invictu520  14.01.2021, 11:26
@Agamemnon712

Gut aber es gibt trotzdem noch Möglichkeiten wie er wieder aus dem Vertrag kommen könnte falls es zutrifft (Minderjährigkeit, Wucher). Außerdem müsste man in ebay kleinanzeigen mal schauen was die so für Regeln haben. Da wird es ja wohl auch einen gewissen Käuferschutz geben.

Und nichts destotrotz erscheint mir trotz aller Blödheit des Fragestellers der Anbieter dieser Dienstleistung als absolut unseriös.

Asporc  14.01.2021, 13:50
@Invictu520

Die Frage nach dem Käuferschutz auf ebay kleinanzeigen kann ich beantworten. Es gibt keinen!

Ebay Verdient mit den kleinanzeigen keinen Cent (nimmt ja auch keine Gebühren) daher stehen die auch für nichts gerade was da passiert. Theorethisch hat man die normalen rechtlichen Möglichkeiten bei Kauf von Privatpersonen. Und die sind mehr oder minder nicht existent wenn jemand nicht direkt betrug begeht.

Auch Wucher passt nicht. Auftragsarbeiten können eben sehr teuer sein und das war ein absolut unverbindliches Angebot wo es keinerlei zwang gibt das an zu nehmen.

bin ich blöde oder wat

Offensichtlich Ja.

Abgesehen davon, daß Du m.M.n. ein Angebot auf Abschluß eines gültigen Werksvertrags abgegeben hast, welches vom Vetrragsgeber angenommen wurde, hast Du Dich aus meiner Sicht sogar strafbar gemacht.

Ein sog. Scherzgeschäft legt hier leider nicht vor, wenn Deine sicherlich großherzig humorvolle Absicht für den Vertragsgeber nicht erkennbar war.

Wie alt bist Du?

sassenach4u  14.01.2021, 08:23

Er muss volljährig sein und irgendein Geschäft betreiben, und einen Anwalt hat er auch schon wegen einer anderen Sache. Scvhau mal auf seine anderen Fragen. Er ist Fahranfänger und damit volljährig. Wollte ja allein fahren bei Wind...

Ja du bist echt blöde. Wieso sagst du denn sowas und machst damit Späße? Sogar als er damit fertig war, meinst du noch du wärst zufrieden??! Versuch mit Glück daraus zu kommen. Wende dich an einen Anwalt.

Oder erkläre ihm es. Such den Kontakt per Chat oder Telefon. Bitte um Verständnis und entschuldige dich aufrichtig. Biete ihm ein paar hundert € für den Aufwand als Entschädigung an.

Ich weiß jetzt zwar nicht genau was du geschrieben hast.

aber wenn du gesagt das machen wir und du deine Wünsche geäußert hast wie du die Seite haben möchtest bist du offiziell in ein Kaufvertrag eingegangen und muss diese auch bezahlen.

was du aber anfechten kannst ist ob dies auf legalen Art und Weise von ihm gemacht worden ist und ob dies angemeldet ist und versteuert wird.

aber ich muss dich leider enttäuschen mit deiner Antwort machen wir und deinen Wünschen bist du offiziell in einen Kaufvertrag eingegangen und muss wohl oder übel die Summe bezahlen.

Das werden die dir auch vor dem Gericht sagen aber wenn du Glück hast kannst du es anfechten, Kommt jetzt genau drauf an was genau du gesagt hast