Ich bin derzeit Hartz Empfängerin und im 4.Monat mit Zwillingen schwanger inklusive 6 j. Kind. Können wir zum Erzeuger in ein 110 qm großes Haus ziehen?

11 Antworten

Wer sollte dich denn daran hintern ?

Spätestens ab Beginn deines Mutterschutzes wird er dann Unterhaltspflichtig,kommt also dann auf sein Brutto und Nettoeinkommen an,ob ihr dann gemeinsam noch einen Anspruch hättet.

Dein Elterngeld und Kindergeld kommen dann auch noch dazu und wenn du Unterhalt / Unterhaltsvorschuss für das erste Kind bekommst,dass dann auch.

Kindergeld und Unterhalt wird dann auf den Bedarf des jeweiligen Kindes angerechnet.

Wenn du einen Umzug zum Kindsvater beantragst,dann wird das Jobcenter gleich davon ausgehen,dass er euch mit seinem Einkommen Unterhalt leistet,soweit es ihm damit möglich ist.

für Euch wäre langfristig eine Ehe die bessere Lösung und wenn der Mann Kind1 adoptiert sollte Vater 1 keinen Unterhalt leisten, denn dann hat Dein Jetzt -Freund eine günstigere Steuerklasse ;)) und kann alle Vorteile die Eltern mit 3 Kindern haben nutzen zudem seit ihr alle über ihn KK versichert und Du kannst auch ggf.  problemlos etwas dazuverdienen 

alles Gute & viel Spaß mit den Zwillingen .. 

schau auch noch unter das neue Elterngeld Puls 2015 .. ist echt blöde Du bekommst leider nur für ein Kind Elterngeld :`(

klar kannst du da einziehen. Das Amt entscheidet dann, ob und wenn ja wieviel du an ALG 2 bekommst. Angeben musst du den Umzug in die Wohnung. und der erzeuger muss eh für den Unterhalt aufkommen.

Kinder die noch nicht auf der Welt sind ! Gibt es für das Amt nicht!

Erst nach der Geburt zählen diese auch beim Amt!

Sprich Wohnungssuche und Umzug wird das Amt erst erlauben wenn die Kinder da sind!

Solche Sprüche wie "geh einfach mal arbeiten" oder so ähnlich kann man sich echt schenken. Niemand kennt die Person persönlich, und dann einfach solche Aussagen tätigen find ich recht asozial. Vielleicht ist sie krank oder hat andere Gründe warum sie nicht arbeiten gehen kann......Klar sage ich auch zu Leuten geh mal arbeiten, aber dmnur zu leuten die ich persönlich kenne und wo ich weiß das die einfach nur faul sind. Aber wenn man jemanden nicht kennt dann sollte man vielleicht 2× überlegen was man der Person schreibt. Nicht jeder ist zu faul zum arbeiten bei manchen geht es einfach nicht!!! & jetzt zu deiner Frage, klar kannst du mit deinem Partner zusammen ziehen, allerdings bin ich mir nicht sicher ob und wenn ja wie viel Hartz4 Du dann noch bekommst, die berechnen das alles nochmal komplett neu. Ich wünsche dir alles gute bei der Geburt :) Viel Glück. Lg