Verheiratet und bei Affäre schwanger geworden! Was für rechte hat der Erzeuger?

4 Antworten

Reicht der Ehemann während der Schwangerschaft die Scheidung ein, kann der Erzeuger als Vater eingetragen werden. Wenn beide Ehepartner bei der Geburt des Kindes noch verheiratet sind, wird automatisch der Ehemann Vater. Dieser kann in einem aufwändigen Prozess dann aber die Vaterschaft anfechten. Meine Meinung: Dann doch lieber gleich scheiden lassen. In dem Fall (Schwanger von einem anderen Mann) entfällt das Trennungsjahr (http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/trennungszeit.htm).

Auch nachzulesen unter §§ 1592-1600e BGB.

Sorry ich vergaß. Wenn der Ehemann als Vater eingetragen ist, warum soll der Erzeuger dann Unterhalt zahlen?? Keine Rechte, Keine Pflichten.

Warum sollte der Erzeuger Unterhalt zahlen? Er ist juristisch nicht der Vater des Kindes, hat somit juristisch keine Rechte und juristisch auch keine Pflichten.

Hut ab vor der Entscheidung deines Mannes! Ich könnte das so nicht. Du solltest aus Fairness zu deinem Mann den Erzeuger in die Wüste schicken oder dich scheiden lassen.

Solange das Kind in der Ehe geboren wird, gilt es zunächst mal als ehelich.

Die rechte des leiblichen Vaters dann hätte dein Eheman eigentlich keine echte an dem Kind außer er würde es adoptieren. Aber ernsthaft wie passiert sowas ;D affäre und dann schwanger nicht gut gar nicht gut