Hundehaltung in Mietwohnung trotz Ablehnung des Antrags?
Wir wollen uns einen Hund in unserer Wohnung anschaffen. Im Mietvertrag steht das dies beantragt werden muss und die Genossenschaft es genehmigen kann wenn es niemanden belästigt und die Genossenschaft dadurch nicht benachteiligt wird.
Auf Anfrage wurde uns gesagt, der Hund darf nur Knie Höhe haben, wir sind so von 50 cm ausgegangen und haben uns einen Ausgesucht und haben uns natürlich auch verliebt.
Alle Mitmieter im Haus hatten nix dagegen und haben sogar ihre Unterschrift gegeben, der Antrag mit den Unterschriften und einem Bild wurden eingereicht und ein paar Tage später kam die Antwort.
Abgelehnt.
Begründung? Nicht so wirklich, nur ein Auszug aus den Vergaberichtlinien zur Hundehaltung.
Der Hund darf maximal 40cm groß sein.
Ich persönlich finde das total quatsch. Nur weil der Hund klein ist heißt es nicht das er ruhiger und lieber ist.
Wir haben den Hund schon kennen gelernt, er ist eben 53cm groß, ist aber so ein lieber und ruhiger Mann, mit ihm wird es nie Probleme geben.
Ich finde die Genossenschaft sollte es vom Wesen des Hundes aus machen und nicht von der Größe.
Wir haben noch einmal telefonisch versucht mit der Dame zu reden aber diese stellt immer nur auf Stur und lässt sowieso nie mit sich reden.
Sie meinte zu uns, da sollen wir halt ausziehen und uns eine neue Wohnung suchen.
Einfach nur frech.
Meine Frage ist nun, was wir noch tun könnten, und darf der Vermieter die Größe einschränken? Was sollen wir tun...
Wir wollen diesen Hund so sehr, wir überleben wirklich aus zu ziehen (doch da wir erst so ein halbes Jahr da wohnen, ist das eigentlich nicht wirklich eine Möglichkeit), aber es muss doch noch eine andere Möglichkeit geben. Bitte helft uns!!<3
13 Antworten
Der Hund darf maximal 40cm groß sein.
Die Beschränkung allein an der Schulterhöhe festzumachen, ist wahrscheinlich nicht haltbar. Beruft der Vermieter sich aber gleichzeitig darauf, ein größer Hund wäre wegen der Wohnungsgröße nicht artgereicht zu halten ...
Schaust Du mal z. B. hier: https://www.mietrecht.org/tierhaltung/hundehaltung-groesse-schulterhoehe/
Meine Frage ist nun, was wir noch tun könnten, und darf der Vermieter die Größe einschränken?
Ja, wenn Dir das nicht passt, bleibt nur den Rechtsweg einzuschalten.
Das mit der Körpergröße des Hundes halte ich für nicht haltbar aber Du brauchst die Zustimmung des Vermieters und wenn er die nicht gibt, dann musst Du entweder auf Zustimmung klagen oder Dir eine andere Wohnung suchen.
Eine Klage dauert, verursacht erst einmal Kosten, das Verhältnis zum Vermieter wird strapaziert und auch wenn Du die Zustimmung hast, kann sie bei berechtigten Gründen widerrufen werden.
Der Vermieter wird Euch ständig auf dem Kieker haben, wollt Ihr das?
Ich sehe das genau so wie du. Auf diese 10 cm kommt es wirklich nicht drauf an. Die Verwaltung könnte den Besuch einer Hundeschule verlangen und gewisse Vorschriften machen bezüglich Lärm, Sauberkeit etc, dass wäre nachvollziehbar. Aber so sind die nun mal, da wirst du nicht viel machen können. In günstigen Genossenschaftswohnungen wird immer wieder den Mietern gezeigt, wo der Herr das Sagen hat. Ich wohne immer in teuren Wohnungen mit Hund, da hat sich noch nie ein Vermieter gegen Hundehaltung gestellt.
Ihr könnt klagen.
Aber dann werdet ihr nie wieder ein gutes Verhältnis zum Vermieter haben und wollt da wohl auch nicht mehr wohnen und der wird versuchen euch auf jedem Wege raus zu bekommen und das Leben ungemütlich zu machen.
Also entweder warten und in Zukunft umziehen und dann wenn alles zu 100% steht erst nach einem Hund umschauen oder nun direkt umziehen.
Es ist heutzutage schwer Wohnung zu finden wo Hunde erlaubt sind.
überlegt euch also gut ob ihr da echt ausziehen wollt und ein kleiner Hund es nicht auch tut.
Hallo,
wenn der Vermieter die Hundehaltung nicht erlaubt und Gründe oder Vorgaben angibt, dann müsst ihr euch danach richten.
Wenn ihr das nicht wollt - dann bleibt euch natürlich der Klageweg. ABER: das ist teuer, das dauert lange und der Erfolg ist nicht gewiss. Gewiss ist aber sicherlich dann das schlechte Verhältnis zum Vermieter und selbst, wenn ihr gewinnen würdet, müsstet ihr euch u.U. auf einen ständigen "Krieg" einstellen (der Hund bellt zu viel, er macht zu viel Dreck, etc. pp. - denn so eine Erlaubnis ist ja kein "Freibrief" und kann ggfs. widerrufen werden).
Ihr könnt natürlich den Hund auch einziehen lassen, gegen das Verbot. Dann werdet ihr aufgefordert, ihn zu entfernen, das Ganze endet dann wahrscheinlich in einer fristlosen Kündigung ....
In der Zeit könnt ihr euch natürlich eine neue Wohnung suchen - aber ist das alles den Streit, die Nerven, die schlechte Laune etc. wert??
Wenn es keine Einigung mit dem Vermieter gibt - dann muss man das akzeptieren, so schwer es auch fällt.
Dann sucht man in Ruhe eine neue Wohnung, lässt sich schon direkt die Hundehaltung schriftlich genehmigen und geht dann auf Hundesuche ....