hundeführerschein mit 14?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo!

Meines Wissens ist der Hundeführerschein bzw. die Leinenbefreiung nicht an eine Altersgrenze gebunden. Rufe einfach bei einer Hundeschule an, die die Prüfung abnimmt. Ich kann dir guten Gewissens die Hundeschule Hamburg von Frau Opitz empfehlen. Die Rufnummer ist 04101/779857. Informationen dazu findest du auf ihrer Internetseite unter  http://www.hundeschule.com/hundeschule/hamburg/hundefuehrerschein.htm. Sie nimmt Prüfungen auch im Niendorfer Gehege ab.

Genaue Vorschriften zum Hundegesetz findest du auf der Internetseite der Stadt Hamburg unter hamburg.de/hundegesetz/ insbesondere unter § 9. Die Prüfung ist recht einfach, wenn man mit seinem Hund geübt hat und kann eventuell sogar im Verlauf eines Spaziergangs abgelegt werden, sofern bereits ausreichende Kenntnisse vorhanden ist. Ein Vermögen kostet es nicht. Allerdings musst du in der Lage sein, deinen Retriever jederzeit abzurufen und ihn auch aus Büschen usw. fernzuhalten. Das wird nicht einfach sein, Retriever sind ja im Herzen richtige Schnuppel. Mit der Befreiung dürfen Hunde überall frei laufen, sogar im Stadtpark auf den Wegen. Lediglich gesetzliche Einschränkungen müssen beachtet werden. Es dürfen z. B. Hunde in der Fußgängerzone oder auf dem Wochen- und Jahrmarkt gar nicht oder nur an der Leine mitgeführt werden. Aber das kann man im Hundegesetz alles genau nachlesen. Du musst allerdings auch einen Personalausweis beantragen, denn dieser ist zusammen mit der Befreiung immer mitzuführen.

Viel Spaß und viel Erfolg!

Mein Hund läuft in Hamburg grundsätzlich ohne Leine, es funktioniert hervorragend und die Hunde können frei und glücklich ihre Tageszeitung schnobern ohne dass man immer daneben stehen muss.

Eine Begleithundeprüfung mit deinem Hund kannst du bei jedem Hundesportverein oder jeder Hundeschule ablegen. Auch als Jugendlicher darfst du dort mit Hund üben.

Zum Führen eines Hundes draußen - nach behördlichen Auflagen und zwecks Leinenpflichtbefreiung nehme ich stark an, dass in Hamburg nichts anderes gilt als im Süden von D, musst du volljährig sein.

Vermutlich meinst du also eine Sachkundeprüfung welche die Stadt Hamburg fordert um eine Befreiung von der Leinenpflicht zu erwirken. Ob es Ausnahmen zur Volljährigkeit in Hamburg gibt kannst du nur auf der dortigen Stadtverwaltung erfragen.

Ich gebe dir jetzt mal einen Tipp:

damit vernünftige Antworten kommen, solltest du vllt. mal erwähnen, dass du diese Leinenbefreiung in Hamburg meinst, die man anscheinend bei euch eingeführt hat - mit Hundeführerschein verstehen hier nämlich alle etwas anderes!

Frag doch einfach mal beim Rathaus in deiner Stadt nach.

http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-HuGDVHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

Also google hilft schon - was haste gegen ein wenig Selbstinitiative?

So wie ich das hier rauslese, darf jede Person, die mit dem Hund zusammen in einem Haushalt lebt und ihn führen will die Gehorsamkeitsprüfung (bitte erkundige dich das nächste mal schon bevor du die Frage stellst, über was genau du Infos haben willst) ablegen. Das heißt aber nicht, dass das auch für Minderjährige gilt. Offiziell kann eine minderjährige Person nicht als Hundehalter gelten. Da ich aber nichts genaueres in dem Gesetz gelesen hab, wirst du nicht drum herum kommen direkt bei der Stadt nachzufragen.

 

Ach und achte mal auf deine Rechtschreibung, da bekommt man doch Kopfweh wenn man sowas lesen muss.

Hallo, wende Dich an eine Hundeschule, denn das muss ja zusammen klappen. Die sagen Dir dann auch, ab wann was geht. Gg