Homepage - Anschrift vom Freund als Kontakt im Impressumg schreiben?

6 Antworten

Dein "Kumpel" wäre demnach verantwortlich für alles was Du auf deiner Webseite machst. Wenn ein Anwalt irgendetwas auf der Seite findet, würde dein Freund dafür geradestehen (und ggfs. viel Geld bezahlen) müssen, nicht du.

Wer im Impressum steht, trägt die Verantwortung. In diesem Fall wäre es dann so, daß Du das Geld kassierst und wenn es rechtliche Probleme gibt oder eine Abmahnung, geht das an ihn.

Wenn überhaupt, müsstest Du Deinen Namen angeben und die Adresse Deines Freundes mit "c/o", das solte ausreichen.

Der Name Deines Freundes sollte dort besser nicht stehen, weil er dann die juristische Verantwortung für alles übernimmt, was mit der Seite passiert.

Evolution48 
Fragesteller
 11.07.2017, 16:03

Ich würde auch meinen Namen angeben, dass ist nicht dass Problem. Eher die Private Adresse. Mal angenommen ich schreibe "c/o" und seine Adresse. Dann würde theoretisch gesehen der Briefträger nicht wissen wo er die Post einwerfen sollte..

thomasbuescher  11.07.2017, 16:07
@Evolution48

Doch, die Post weiß das. Wenn Du z. B. Lutz Meyer heisst und Dein Freund Peter Müller, dann würdest Du die Adresse so schreibe:

Lutz Meyer

c/o Peter Müller

Fasanenallee 23

1234 X-Stadt.

Dann wird der Brief bei Peter Müller eingeworfen. Du bist dann nur dafür verantwortlich, daß der Brief Dich auch erreicht.

Evolution48 
Fragesteller
 11.07.2017, 16:10
@thomasbuescher

das klingt sehr gut :) hast du da auch ne quelle wo ich mir diesbezüglich was durchlesen kann?

thomasbuescher  11.07.2017, 16:13
@Evolution48

Du kannst Dir das Telemediengesetz durchlesen oder bei Wikipedia unter Impressumpflicht nachlesen. Oder gib mal Impressumspflicht in Google ein, dann kommst Du auf etliche Seiten, wo Du alles möglich dazu findest. Falls Du es ganz genau wissen willst: Es ist nicht ganz korrekt, eine c/o-Adresse anzugeben, im Telemediengesetz steht, daß Du dort niedergelassen sein musst, also entweder dort wohnen musst oder es Deine Geschäftsadresse ist.  In der Konsequenz ist aber eher entscheidend, ob ein Brief ankommt, den irgendein Anwalt abschickt und das ist ja gewährleistet. Trotzdem besteht natürlich ein Restrisiko.

Wäre das rechtlich möglich?

Nein, denn der Betreiber der HP bist du und nicht dein Freund.

Naja. Rechtlich sauber ist es nicht wirklich, aber wie soll jemand merken was ihr da macht? Juckt keinen, funktioniert.

thomasbuescher  11.07.2017, 16:01

Solange keine Abmahnung kommt, dann ist der zahlungspflichtig, der seinen Namen dafür hergibt.

Evolution48 
Fragesteller
 11.07.2017, 16:04
@thomasbuescher

habe dir geantwortet thomas!

herja  11.07.2017, 16:07

Abmahnanwälte freuen sich über sowas.